M hat von V eine Wohnung gemietet. Um einen defekten Rollladen in Stand zu setzen kommt V in die Wohnung.
Bei den Arbeiten stellt sich V so ungeschickt an, dass er M mit einem Teil des Rollladenkastens am Kopf verletzt. Es entstehen Heilungskosten in Höhe von 400,00 Euro.
Meine Frage hier: Hat M Ansprüche gegen V aus Vertrag?
Hallöchen!
Meine Frage hier: Hat M Ansprüche gegen V aus Vertrag?
§§ 535 I i.V.m. 280 I 1, 241 II BGB?
Frank.
Hallo,
ich wollte nur mal darauf hinweisen, daß Deine Betreffe nicht gerade besonders
aufschlußreich sind („Privatrecht“ sagt so gut wie gar nix, haste ja auch schon
unten bei Deiner letzten Frage geschrieben). Wie soll denn jemand, der zu diesem
Problem irgendwann mal im Archiv Informationen sucht, etwas finden?
Das wollte ich nur mal schüchtern anmerken.
Gruß T.