Privatrecht

Liebe/-r Experte/-in,

erstmal vielen Dank für Ihre Präzenz hier in Wer-Weiss-Was.de.

Hierbei möchte ich um Ihre Beratung bzw. Hilfe bieten; es geht um ein rechtsliches Fall.

Dezember, kurz bevor ich nach Urlaub nach Ausland flog, hilfte ich einen Freund bei der Mietung eines Autos für etwa 10 Tage.
Ich hatte das Auto für ihn gemietet, da der kein Geld hatte, das Geld wurde von meinem Konto ausgebucht, und er wurde dann als Fahrer eingetragen.

Im Januar zurück vom Urlaub… 1 Tag oder 2 Tage später gab er das Auto zurück und ich bekam die Kaution wieder.

2 Wochen später etwa, ich bekam einen Brief von Europcar dass es einen Unfall auf dem Fahrzeug festgestellt. Und dass die Höhe der Reparierungskosten bei ca 900 € liegen.
Als eigetragene Fahrer, bekam er auch natürlich das Schreiben.

Ich traff mich mit ihm und unterhielten uns darüber wo der sagte, der wird es zahlen. Eine Ratenzahlung wurde telefonisch vereinbart und sagte der würde monatlich 50 € zahlen. Das hat er 3 mal einmal vielleicht gemacht und seitdem nicht mehr.

Letze woche bekam ich wieder einen Brief von Europcar die wieder von mir das Geld verlangen.

Wie kann ich dann ein Wiederspruch machen ? Sodass der von Europcar verklagt wird und nicht ich ?
Vor 2 wochen war ich bei SiXt. Die Dame am Empfang sagte mir, die würden keine Auto vermieten an leute die keinen Führerschein haben (also ich vermiete das Auto, und ich lasse jemanden eintragen als Fahrer, da ich keinen Führerschein habe). Denn diese Leute haben irgendwie danach das Recht nicht die Kosten zu übernehmen, wenn irdgendwas an dem Auto passiert, nach dem Auto sie haben Ja keinen Führerschein.
Mich würde auch interessieren, welches Gesetz wird bei diesem Fall angewendet ? Damit ich das auch benutzen kann um ein Wiederspruch zu machen (ich habe ja keinen Führerschein).

Leider der Freund meldet sich nicht mehr bei mir und hofft bestimmt dass ich das zurückzahlen. Schön wie Freunde manchmal sind.

Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre besondere Zeit und Ihre Hilfe, und hoffe Sie hatten einen schönen Halloween.

Viele Grüsse & Danke,

Hermann aus Düsseldorf

zunächst einmal super freund.

naja so leicht ist die frage nicht zu beantworten.
also du hast ein vertagsverhältnis mit dem Autoverleiher. Das Innenverhältnis zwischen dir und deinem Freund ist für Sixt/Europcar usw. unbeachtlich.
Hier ist der unmittelbare Verursacher nicht greifbar, so dass sixt auf alle in dem Vertrag angegebene Personen zurückgreifen.
Du hingegen kannst deinen Kumpel auf Herausgabe des Schadens verklagen.

ich weiß das wird dir nicht den tag versüßen.

vielen Dank für die Antwort.
aber i glaube das wäre eigentlich die Lösung, ihn zu verklagen.
doof aber geht nicht anders.

Viele Grüsse,

Hermann