Privatrecht

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um ein Doppelhaus.
Dies wurde in den fünfziger Jahren von einer Wohnungsbaugesellschaft gebaut und anschließend vermietet.

Inzwischen sind diese Doppelhäuser an Privat verkauft worden.

Bei dem Doppelhaus um das es geht, haben die zwei Dachrinnen jeweils nur ein Fallrohr zur Straßenseite hin.

Nun lässt der Besitzer der vorderen Haushälfte seine Dachrinne und das Fallrohr erneuern und verlangt von dem Besitzer der hinteren Haushälfte anteilige Kostenbeteiligung.

Ist der Besitzer der hinteren Haushälfte verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen und wenn ja nach welchen Richtlinien?

vielen Dank für die Antwort im Voraus
g.e.

Hallo,

ich hab mir Ihr Problem angeschaut:

Da beide Wohnhaushälfteneigentümer, die Dachrinnen gemeinsam benutzen besteht auch ein gemeinsames Unterhaltungsgebot. Als Besitzer der hinteren Haushälfte sind Sie verpflichtet, die Kosten anteilig zu erstatten. Grundlage hierfür bildet §748 BGB i.V.m. §741 BGB. Da beide Hauseigentümer gemeinsam die Dachrinne benutzen, ist jeder Teilhaber gegenüber dem Anderen verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes (Dachrinne-Abschnitt) sowie die Kosten zur Erhaltung,der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Nutzung den Anteilen entsprechend zu tragen.
Der Besitzer der vorderen Haushälfte benötigt hierfür nicht das Einverständnis, bzw. die Genehmigung des Anteilshabers (§744 BGB).

Deshalb ist dem Besitzer der hinteren Haushälfte zu raten, sich aktiv am Sanierungsprozess zu beteiligen. So kann zumindest Einfluss auf die Kosten genommen werden. Das heißt: Nicht unbedingt die Dachrinne aus Gold, sondern aus Alu… Dies setzt natürlich auch voraus, dass der andere Eigentümer koopertaionsbereit ist. Jedoch soviel dazu, schützt das BGB auch vor unverhältnismäßigen Kosten. Niemand kann also von Ihnen fordern, mehr als für die Sanierung Übliche zu erstatten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, bitte geben Sie mir ein Feedback

Viele Grüße

Hallo

Zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen.
Das hat private Gründe.

Ihre Information war hilfreich, wenngleich der komplette Sachverhalt mittlerweile von der Gegenpartei vor Gericht gebracht wurde, da diese meine Kostenforderungen nicht anerkennen.
Des weiteren versäumte der Rechtsbeistand der Gegenpartei es permanent Rechtsgrundlagen für ihre Forderungen zu benennen.

Nochmals meinen Dank für ihre sehr schnelle Antwort.

Viele Grüße