Schneeräumungspflichten
A gehört die Zufahrt und der Hof und 1 Gebäude (unbenutzte Scheue) eines 4 Seithofes (alter Bauernhof). In den 3 anderen Gebäuden wohnen die Familien B, C und D.
A wohnt weiter entfernt und nutzt die Zufahrt und den Hof (sein Eigentum) nur sehr selten.
B, C und D haben Schnee bisher für Ihre Zwecke geräumt. Jetzt sagen sie A wäre als Eigentümer dafür verantwortlich und hätte auch die Kosten zu tragen.
A sagt, er nutzt die Zufahrt, Scheune und den gemeinsamen Hof im Winter nicht und B, C und D sollen Ihren Weg deshalb selbst beräumen.
Oder A räumt und gibt die Räumkosten weiter.
Wer hat Recht?
Ihre wichtigste Info fehlt in der Anfrage: Sind B,C,D Mieter oder was??? Die Räumpflichten ergeben sich in der Regel aus der Satzung der Gemeinde. Also empfiehlt es sich, dort mal reinzuschauen…
Falls es sich um Mieter des A handeln sollte, steht in der Regel im M.vertrag, ob der Mieter die Räumpflicht übernommen hat.
Ihre Frage betrifft übrigens das Öffentliche Ordnungsrecht und nicht das Immobilienrecht.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)
Danke für die Antwort.
In unserem Fall gibt es keine Mieter.
Die Familien B, C, und D sind jeweils Eigentümer eines Hauses an dem 4 Seiten Hof.
Es gibt leider keine Verträge. Das Wegerecht stammt noch aus uralten DDR Verträgen und ist nur sehr oberflächlich formuliert. Es gibt da auch keine Regelung zur Wegerhaltung und zu den Räumpflichten.
Die Frage ist nun, muss A für B, C und D auf seine Kosten den Weg und den Hof beräumen oder könnten die Kosten auf B, C, und D umgelegt werden?
Danke
Franky
Nochmals: Sie sollten in die Gemeinde-Satzung über die Straßenreinigung schauen oder die Gem.verwaltung befragen.