Privatrecht, was kann man da tun danke für antwort

Hallo zusammen,

A hat jemanden 100 euro geliehen, das ist schon ein Jahr her und Zahlung erfolgte bisher nicht.
Jetzt bekam A raus, dass das Konto, auf das A das Geld überwies gekündigt wurde seit längerem. Einen Vertrag über alles gibt es nicht lediglich den Kontoauszug mit der nicht mehr vorhandenen Kontonummer von B.
so loht sich Anwalt? weil denke bei 100 euro bringt das nix und Bank anschreiben würde ja eh nix mehr bringen.
wer weiß was ?
Danke

Prinzipiell besteht ein Anspruch auf Rückzahlung. In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt wird die Beweisführung schlicht nicht gelingen um zu einer Überzeugung des Gerichtes zu kommen.

Hallo,

man schreibe die 100 EUR unter „Lebenserfahrung“ ab:wink:

Gruß:
Manni

Hallo, da die 100 € nicht bar ohne Quittung gezahlt, sondern auf
das Konto von B überwiesen wurden, reicht das m.E. als Nachweis.
Gut wäre natürlich, wenn bei Verwendungszweck „Darl.“ stehen würde.
Wichtig: Hält A denn B für zahlungsfähig? Evtl. mit einem
Mahnbescheid versuchen. Dafür braucht man keinen Anwalt. Gruß

Ja aber das Konto von B gibt es nicht mehr, wie soll dann der Kontoauszug ein

Von dem Konto des A sind doch die 100 € abgegangen,
Empfänger ist B, Verwzweck " Darl.". Das ist doch ein Nachweis.
Warum so umständlich? Wenn B zahlungsfähig!!, einfach Mahnbescheid
beantragen.

weil i.d.R. sowas kein beweis ist und da als verwendungszweck nichts steht, das feld ist frei…naja