Liebe/-r Experte/-inHallo,
ich schreibe in ein paar Tagen in ein paar Tagen zum Thema Arbeitsgerichtsbarkeit, Betriebsrat und Kündigungsschutz eine Arbeit.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir folgende Fragen beantworten könntet:
allgemeiner Kündigungsschutz
Wenn jemand seine Kündigung als sozial ungerecht empfindet, dann hat er die Möglichkeit binnen einer Woche Beschwerde beim Betriebsrat oder innerhalb 3 Wochen Klage bei der Arbeitsgerichtsbarkeit einreichen.
Wenn der Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat wendet, dann kann der Betriebsrat die Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung überprüfen lassen. Diese Möglichkeit, nennt man doch Mitwirkungsrecht?
Mitwirkungsrecht -> Mitbestimmungsrecht (basierend auf Informationsrecht) – oder?
Könnt ihr mir bitte noch Beispiele nennen, die im privatrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht behandelt werden?
Gehört auch Klage gegen die Kündigung zum Urteilsverfahren (privatrechtliches Arbeitsrecht)
Wenn der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung beim Arbeitsgericht Klage einreicht, dann kommt es doch zum Urteilsverfahren, in diesem zu erst Güteverhandlung, anschließend zu einem streitige Verhandlung das mit einem Urteil endet, oder?
Was ist mit kollektivem Arbeitsrecht gemeint?
Könnt ihr mir ein paar Beispiele nennen? – Wäre echt nett von euch!