Kann man seine Rechtsschutzversicherung für einen Verstoß einer Scheidungsvereinbarung in Anspruch nehmen, wenn der Verstoß jetzt (2016) auftritt, die Vereinbarung 2009 unterschrieben und die Versicherung 2012 abgeschlossen wurde (also nach der Vereinbarung)? Eigentlich müsste das doch der Fall sein, da es ja ein aktueller Rechtsschutzfall wäre, oder? Danke für seriöse, freundliche Antworten.
Hallo,
Bitte erstmal prüfen, ob und wie weit die Rechtsschutzversicherung im Umfeld von Scheidungen einspringt.
Gruß
Jörg Zabel
Wie genau lautet der „Verstoß“?
Im übrigen wird bei der Familien-Rechtsschutz-Versicherung in diesen Bereichen - Familien u. Erbrecht nur eine Beratung bezahlt. Mehr nicht. Und auch nur dann, wenn es eine Änderung der Rechtslage gegeben hat.
Du könntest bei deiner Rechtsschutz-Versicherung anrufen, im Schadenbüro, und deinen Fall schildern und um Kostenübernahme bitten.
Ich glaube allerdings, Du wirst keine Zusage erhalten. Man müsste einfach genaueres wissen. Z. B. was wurde vereinbart, Wann. Wer hat in welcher Form gegen etwas verstoßen. Und, warst Du schon in dieser Angelegenheit beim RA. Noch ein wichtiger Hinweis, Beratung heißt, der RA darf im Vorfeld nicht tätig sein. Und, er darf im Zuge dieser Beratung nicht tätig werden. Also die Gegenseite nicht anschreiben. Später allerdings schon.
Um welche RS (Gesellschaft) handelt es sich?
Ich hoffe Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen.
genau die sollte man zu diesem thema anrufen. alles andere ist stochern im nebel, weil hier NIEMAND deine versicherung und deren bedingungen kennt.
Danke!
Kurze Antworten:
Verstoß: Unterhaltskürzungen
Noch keine Anwaltsbesuch.
Gesellschaft: BGV
Der Anwalt des geringsten Misstrauens wird deine Versicherung um eine Deckungszusage konsultieren.
Die hierfür erforderliche Erstberatung wird entweder von der Versicherung bezahlt oder muss von dir übernommen werden. Die Kosten halten sich in Grenzen und können vorher erfragt werden.
„Anwalt des geringsten Misstrauens“