Hallo!Meine Schwiegermama liegt im Pflegeheim!In letzter Zeit
verschreibt die Ärztin ihr öfterer Privatrezepte!Letztens hat man ihr
im Krankenhaus Ulcogant verordnet!Sie braucht nun aller 2 Wochen ein
neues Rezept!Sie kosten jedesmal 23,22€!Trotz, dass das Mittel
verschreibungspflichtig ist,muss sie es immer selber bezahlen!Ist das
rechtens,denn meine Schwiegermutter lebt nur von wenig Taschengeld
und Zuzahlungsbefreit ist sie auch!
Hallo,
ich bin zwar kein Fachmann, aber ich vermute mal, dass der Arzt ein Medikament verschreibt, das die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt. Da man dafür aber ein Rezept braucht, schreibt er ein Privatrezept aus. Die Kosten muss man dafür selbst tragen. Allerdings kann man als privat Versicherter das Rezept bei seiner Krankenversicherung einreichen und bekommt die Kosten erstattet.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird die Kosten natürlich nicht erstatten, sonst würde der Arzt ja ein normales Rezept nehmen.
Vielleicht kann das jemande bestätigen?
Gruß, Booze
Hallo!Meine Schwiegermama liegt im Pflegeheim!In letzter Zeit
verschreibt die Ärztin ihr öfterer Privatrezepte!
Na da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder übernimmt die Kasse viele Kosten nicht mehr, oder Frau Ärztin hat die allgemein grassierende Budgetitis. Sehr weit verbreitet.
Letztens hat
man ihr
im Krankenhaus Ulcogant verordnet!Sie braucht nun aller 2
Wochen ein
neues Rezept!Sie kosten jedesmal 23,22€!Trotz, dass das Mittel
verschreibungspflichtig ist,muss sie es immer selber
bezahlen!Ist das
rechtens,
Nein! Zwar sind alle rezeptfreien Medikamente von einer Ersattung grundsätzlich ausgeschlossen. Aber Ulcogant ist eines der wenigen Antazida, die rezeptpflichtig sind und deshalb erstatt werden.
Bleiben immer noch zwei Möglichkeiten: Unwissenheit der Ärztin (wohl kaum) oder doch wieder die Budgetitis. Schlimm, wenn Politik nun auch von den Ärzten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.
Benni
Hallo !
Ja, das ist definitiv so: Privatrezepte werden in der Regel auch
nur von einer privaten KV akzeptiert. Die gesetzliche Kranken-
kasse erstattet meist nur die Kosten, die auf einem KASSENREZEPT stehen. Die Zuzahlung bezieht sich meines Wissens auf die Rezeptgebühr, die aber mit der Art des Rezeptes nicht viel zu tun hat.
Kai (Assistenzarzt / Innere Medizin)