Privatschule sagt Ausbildung ab

Hallo liebe Experten!

Angenommen Frau XY hat sich für eine 2-jährige Berufsausbildung an einer staatlich anerkannten privaten Schule angemeldet, die Ausbildung ist auch nur an privaten Schulen möglich.
Angenommen, Frau XY hat nach einem erweitertem Bewerbungsverfahren eine schriftliche Zusage bekommen: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie in die Ausbildung XXX aufnehmen wollen.“

Nun nehmen wir an, heute kam ein Brief der Schule: „Am 31.03.05 hat unsere Schulleiterin, XXX, Ihnen widerruflich zugesagt […] Diese Aufnahmezusage widerrufe ich hiermit.“
Begründung sei, dass „nicht genügend Teilnehmer für eine halbwegs kostendeckende Kursgröße zusammenkommen“.

Angenommen, die Formulierung „widerrufliche Zusage“ stand vorher nirgendwo! Könnte Frau XY dagegen vorgehen?

Angenommen, die Ausbildung beginnt erst am 01. September 2005, also wären noch über 3 Monate Zeit. Dürfte die Schule tatsächlich jetzt schon bekanntgeben, dass keine Ausbildung stattfindet? Immerhin wäre ja wohl noch genug Zeit weitere Teilnehmer zu bekommen (vorausgesetzt sei, dass niemals irgendwo eine Bewerbungsfrist genannt worden wäre).

Gruss Froggie

Angenommen, die Formulierung „widerrufliche Zusage“ stand
vorher nirgendwo!

Hallo Froggie, das schliesst erst mal nicht aus, dass es anders formuliert trotzdem in der ersten Bestätigung stehen könnte (oder war das der ganze Text, den du hier reingeschrieben hast?). Hast du mal die Vertragsbedingungen (AGB?) der Schule gelesen? Kann auch sein, dass dort darauf hingewiesen wird, wie die Zusagen zu „deuten“ sind.

Könnte Frau XY dagegen vorgehen?

Kommt drauf an (siehe oben). Allerdings…was will Frau XY erreichen?

Dürfte die Schule
tatsächlich jetzt schon bekanntgeben, dass keine Ausbildung
stattfindet?

Warum sollte sie das nicht dürfen? Die Schule bestimmt selber über solche Sachen. Unfairer wäre es doch, wenn sie die Kandidaten bis 2 Tage vorher warten ließe und dann absagt. Oder?

MfG

Hallo Froggie,

Angenommen, Frau XY hat nach einem erweitertem
Bewerbungsverfahren eine schriftliche Zusage bekommen: „Wir
freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie in die
Ausbildung XXX aufnehmen wollen.“

Dies ist noch keine feste Zusage.
Zudem unterschlägst du hier was im Kleingedrukten und den AGB so alles steht.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter(TOO)!

Dies ist noch keine feste Zusage.

Dieses „wollen“ in der Formulierung fanden wir auch etwas komisch.
Tja, Telefongespräche lassen sich ja nicht beweisen. In einem anschliessenden Gespräch kurz nach dem Brief wurde nämlich gesagt alles sei okay, keine Rede von „aber nur wenn der Kurs zustande kommt“ oder ähnliches. Dumm gelaufen…

Zudem unterschlägst du hier was im Kleingedrukten und den AGB
so alles steht.

Naja, laut Aussage der erwähnten Frau XY steht da nichts drüber drin.
Aber ich frag lieber nochmal nach :wink:

Danke schonmal!

Gruss Froggie

Hallo Xolophos!

(oder war das der ganze Text, den du hier
reingeschrieben hast?).

Im Grunde schon.
Sonst standen nur noch die genauen Angaben zur genauen Bezeichnung, Beginn und Standort der Ausbildung drin.

Hast du mal die Vertragsbedingungen
(AGB?) der Schule gelesen? Kann auch sein, dass dort darauf
hingewiesen wird, wie die Zusagen zu „deuten“ sind.

Ich selbst hab sie nicht gelesen, aber ich frage nochmal nach.
Auf den Rückseiten der Briefe standen die AGB übrigens nicht drauf, wie man es ja oft sieht.

Allerdings…was will Frau XY erreichen?

Dass sie die Ausbildung an dieser Schule machen kann.
Es gibt nur wenige Schulen, die die Ausbildung anbieten. Die Alternativen sind fast gar nicht realisierbar (Entfernung bzw. Erreichbarkeit), weil Frau XY abends und am Wochenende noch arbeiten gehen wird bzw. muss.

Unfairer wäre es doch, wenn sie die
Kandidaten bis 2 Tage vorher warten ließe und dann absagt.

Okay, aber ich finde es genau so unfair, jetzt schon komplett abzusagen.
Ein Bekannter hat mal bei einem privaten Schulungsunternehmen gearbeitet (Schulungskosten teilweise in vergleichbarer Höhe). Dort haben die nie so schnell aufgegeben und es irgendwie immer geschafft genug Teilnehmer für ihre Schulungen zu bekommen oder haben Langzeitschulungen trotz sehr geringer Teilnehmerzahl durchgeführt.

Irgendwie ist das alles sehr komisch, da sich jetzt auch ergeben hat, dass noch nicht einmal kürzere und Teilzeitschulungen für Teilnehmer mit beruflichen Vorbildungen stattfinden sollen.
Denke ich zu naiv? Ich meine, wenn die in diesem Jahr gar keine Kurse und Ausbildungen starten, dann können die doch bald dicht machen, oder?

Gruss Froggie

Ich selbst hab sie nicht gelesen, aber ich frage nochmal nach.
Auf den Rückseiten der Briefe standen die AGB übrigens nicht
drauf, wie man es ja oft sieht.

Hallo Froggie, hat die Schule ne website? Dort könnte man die AGB nämlich unter Umständen auch finden (