Hallo liebe Experten!
Angenommen Frau XY hat sich für eine 2-jährige Berufsausbildung an einer staatlich anerkannten privaten Schule angemeldet, die Ausbildung ist auch nur an privaten Schulen möglich.
Angenommen, Frau XY hat nach einem erweitertem Bewerbungsverfahren eine schriftliche Zusage bekommen: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie in die Ausbildung XXX aufnehmen wollen.“
Nun nehmen wir an, heute kam ein Brief der Schule: „Am 31.03.05 hat unsere Schulleiterin, XXX, Ihnen widerruflich zugesagt […] Diese Aufnahmezusage widerrufe ich hiermit.“
Begründung sei, dass „nicht genügend Teilnehmer für eine halbwegs kostendeckende Kursgröße zusammenkommen“.
Angenommen, die Formulierung „widerrufliche Zusage“ stand vorher nirgendwo! Könnte Frau XY dagegen vorgehen?
Angenommen, die Ausbildung beginnt erst am 01. September 2005, also wären noch über 3 Monate Zeit. Dürfte die Schule tatsächlich jetzt schon bekanntgeben, dass keine Ausbildung stattfindet? Immerhin wäre ja wohl noch genug Zeit weitere Teilnehmer zu bekommen (vorausgesetzt sei, dass niemals irgendwo eine Bewerbungsfrist genannt worden wäre).
Gruss Froggie
