Ein Grossvater hat sich bereit erklärt die Kosten für die private Ganztagsschule (Realschule) seiner Enkelin zu übernehmen. Nun meine Frage, kann der Grossvater diese Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn ja, wie? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Schulgeldzahlungen kann nur absetzen, wer auch den Kindergeldanspruch für dieses Kind hat.
Der Großvater könnte solchen Aufwand als Unterhalt geltend machen, aber nur insoweit, wie die leiblichen Eltern nicht zum Unterhalt fähig sind und keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind haben.
Die Zahlung sollte an die Eltern des Kindes erfolgen, welche dann die Schule bezahlen würden.
Handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ergänzungs- oder Ersatzschule können die Eltern dann 30% des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen.