wenn man einen vertrag für eine privatschule unterschreibt, und die mutter als bürge (nicht schuldnerisch) unterschreibt, man aber wärend der schulzeit volljährig wird, und dann einen brief bekommt es sei nicht bezahlt worden, ist dann der mitleriweile volljährige exschüler haftbar, obwohl er zum zeitpunkt des vertragsabschlusses noch minderjährig war?und zum zeitpunkt der volljährigkeit keine neue unterschrift getätigt wurde?
danke im vorraus
wurde der ausbildungsvertrag bereits mit dem minderjährigen wirksam geschlossen, kommt es auf den eintritt der volljährigkeit nicht an. insofern ist also relevant, ob die einwilligung der gesetzlichen vertreter vorlag.
sollte der vertrag (schwebend) unwirksam gewesen sein, ist relevant, ob irgendein verhalten des volljährigen vorliegt, das als genehmigung des vertrages auszulegen ist (z.b. überweisung des monatlichen betrags).
Hallo,
neben der bereits unten stehenden Antwort noch der Hinweis:
Wenn ein Bürge aufgrund der Bürgschaft Zahlungen hat leisten müssen, gehen die Ansprüche der Schule auf auf den Bürgen über,und der Bürge kann nun gegen den Volljährigen Rückzahlung verlangen.
lG