Privatsphäre

Hallo,

ich frage mich schon länger wenn ich Berichte über (meist amerikanische) Promis im Fernsehen oder auch in Zeitungen sehe, welche Vereinbarungen zwischen ihnen und Reportern/Paparazzi/Fernsehstationen getroffen werden, dass z.B. die Gesichter der Kinder nicht gezeigt werden dürfen. Ist das einfach eine Verhandlungssache oder hat das mit dem amerikanischen Recht zu tun?

Letztens hab ich’s aber auch im ZDF gesehn, da wurde das Gesicht von Franzi van Almsicks Freund unkenntlich gemacht.

Danke für eure Posts
Miriam

Hallo,

sagen wir es mal so: Sich wegen Dingen verurteilen zu lassen, die schon häufiger mal so richtig teuer geworden sind, ist nicht gerade klug. Und was den Schutz von Familienangehörigen - erst recht minderjährigen - angeht gibt es inzwischen rund um die Welt mehr als genug Urteile die für den ein oder anderen Sender oder die ein oder andere Zeitung ein sehr teurer Spaß waren. Und wenn man weiß, dass genau die abgebildete Familie die Sache schon mal erfolgreich durchgefochten hat, oder wenn man als Sender/Herausgeber schon mal so richtig wegen so einer Sache bluten musste, dann ist man in Zukunft vorsichtiger und veröffentlicht nichts, wozu man nicht die ausdrückliche Zustimmung hat.

BTW: Schlimm genug, dass die Stars und Sternchen selbst kaum eine Chance haben sich und ihr Privatleben zu schützen. Aber bei Dritten (Familienangehörigen/Freunden) hört für mich ebenfalls der Spaß definitiv auf.

Gruß vom Wiz

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Hallo Miriam,

Ist das einfach eine Verhandlungssache oder hat das mit dem
amerikanischen Recht zu tun?

Letztens hab ich’s aber auch im ZDF gesehn, da wurde das
Gesicht von Franzi van Almsicks Freund unkenntlich gemacht.

Ich kenne die Regelungen zum Recht am eigenen Bild im amerikanischen Recht nicht, aber Dein im ZDF gesehenes Beispiel betrifft jedenfalls deutsches Recht:
Franziska von Almsick ist eine sogenannte Person der Zeitgeschichte und es dürfen daher innerhalb eines gewissen Rahmens ohne ihr Einverständnis Abbildungen von ihr veröffentlicht werden. Für ihren Freund (und auch für Dich und für mich) gilt dies nicht, er darf einer Veröffentlichung einer Abbildung wiedersprechen. Wenn er im Bild unkenntlich gemacht wurde, hat er dies vermutlich getan. Dieses Recht hat er auf Basis des §22 des Kunsturhebergesetzes. Darüber hinaus ergeben sich die Regeln, wer wie wann abgebildet werden darf aus weiteren Rechtsquellen, wie z.B. dem Grundgesetz. So dürfen z.B. von Franziska von Almsick, auch, wenn sie eine Person der Zeitgeschichte ist, keine Bilder veröffentlicht werden, die ihre Würde verletzten (Artikel 1 des Grundgesetzes).

Falls Dich noch mehr Infos zum Thema interessieren, hier noch ein Link: http://www.drehscheibe.org/ol-presserecht/olp-artike…

Schöne Grüße
Yasmin

Schöner als Yasmin hätte man es kaum beschreiben können. Dieses Gesetz existiert tatsächlich! Darüber darf man sich nicht hinwegtäuschen lassen, auch wenn BILD fast täglich beweist, dass man sich mit einer gewissen Kaltschnäuzigkeit problemlos darüber hinwegsetzen kann.

Hallo Yasmin,

vielen lieben Dank für deinen interessanten Artikel.

Wenn man als Nicht-Person der Zeitgeschichte einer Veröffentlichung seiner Bilder widerspricht, gilt das dann für die gesamte deutsche Presse- und Fernsehlandschaft oder nur für ein bestimmtes Blatt?
Mir fällt jetzt kein konkretes Beispiel ein, aber ich habe auch schon gesehen, dass mancher Sender eine Person im Bild gezeigt hat und auch den Namen dazu einblendete ein anderer Sender dagegen die Person unkenntlich machte und auch den Namen nicht voll anzeigte (also z.B. Peter S.). Ich glaube es ging dabei aber nicht um Prominente.
Hat das auch was mit dem Thema zu tun oder machen das die Sender eher um die Identität dieser Personen zu schützen?

Schönen Gruß
Miriam

PS: Den Link fand ich auch sehr interessant. Danke nochmal.

Hallo Miriam,

Wenn man als Nicht-Person der Zeitgeschichte einer
Veröffentlichung seiner Bilder widerspricht, gilt das dann für
die gesamte deutsche Presse- und Fernsehlandschaft oder nur
für ein bestimmtes Blatt?

Also zuerst einmal muss ich mich leider bei einer Sache korrigieren, da war ich etwas zu lapidar in der Formulierung: Als Nicht-Person der Zeitgeschichte kann man nicht der Veröffentlichung widersprechen, sondern man muss in die Veröffentlichung einwilligen. Sorry, falls das Verwirrung hervorruft. Ist auf jeden Fall ein erheblicher Unterschied, weil - etwas vereinfacht dargestellt - in dem ersten (von mir falsch genannten Fall) bereits mindestens eine Veröffentlichung erfolgen kann (der man dann widerspricht), in zweiterem (korrekten) Fall nie eine Veröffentlichung erfolgen kann, ohne dass der Abgebildete damit einverstanden ist.

Diese Einwilligung kann dann in jeder Form, unter anderem auch durch schlüssiges Verhalten, erfolgen. Man kann das im Moment gerade sehr schön an der Berichterstattung zur WM sehen. Wenn ein Moderator live von einer der Fan-Meilen berichtet und neben ihm stehen Leute, die sich absichtlich ins Bild drängeln, ist das ein Verhalten, das darauf schließen lässt, das diese Leute ins Fernsehen wollen. (Der Korrektheit halber will ich erwähnen, dass diese Personen auch auch als sog. Beiwerk gelten könnten. In diesem Fall dürften die Bilder ebenfalls ungefragt veröffentlicht werden.)

Aber zu Deiner eigentlichen Frage: Das Ausmaß der Einwilligung ergibt sich entweder aus einer ausdrücklichen Vereinbarung oder aus dem erkennbaren Nutzungszweck. Ich habe z.B. mal für mein Studium zusammen mit ein paar Leuten ein Musikvideo produziert, in dem Laiendarsteller aufgetreten sind. Dafür haben wir für die Darsteller eine schriftliche Einverständniserklärung aufgesetzt, in der genau festgelegt war, in welchem Zusammenhang wir die gedrehten Bilder veröffentlichen wollen, z.B. auf studentischen Filmfestivals, die Verteilung von Belegexemplaren, etc. Anderweitig dürfen wie die Bilder dann auch nicht verwenden.

Der andere Fall (erkennbarer Nutzungszweck) lässt sich wieder am WM-Beispiel gut erklären: Nehmen wir an, auf der Berliner Fan-Meile drängelt sich eine barbusige Dame (solche gab’ ja häufiger zu sehen) ins Bild. Für sie ist erkennbar, dass es sich hier um eine Berichterstattung des jeweiligen Senders im Rahmen und während des Zeitraums der WM zur Ausstrahlung im Fernsehen handelt. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass sie damit einverstanden wäre, dass zwei Monate später eine Tierschutzorganisation diese Bilder unter dem Titel „Lieber gehe ich nackt“ im Rahmen einer Kampagne gegen das Tragen von Pelzen veröffentlicht (wobei es natürlich schlimmere Zweckentfremdungen gäbe :smile:).

Mir fällt jetzt kein konkretes Beispiel ein, aber ich habe
auch schon gesehen, dass mancher Sender eine Person im Bild
gezeigt hat und auch den Namen dazu einblendete ein anderer
Sender dagegen die Person unkenntlich machte und auch den
Namen nicht voll anzeigte (also z.B. Peter S.). Ich glaube es
ging dabei aber nicht um Prominente.
Hat das auch was mit dem Thema zu tun oder machen das die
Sender eher um die Identität dieser Personen zu schützen?

Das ist ohne einen konkreten Hintergrund schwer zu sagen. Prinzipiell gibt es neben dem Recht am eigenen Bild noch weitere Rechte, die den Ottonormal-Bürger vor den Medien schützen. Da wäre z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h., man kann selbst über u.a. die Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten bestimmen. Dies könnte bei Deinem Beispiel eine Rolle spielen. Es kann aber noch andere Gründe geben - dieser Rechtsbereich ist sehr komplex, es gibt viele Gesetze, die widerum andere einschränken, deshalb will ich als Nicht-Juristin bei allgemeinen Aussagen lieber vorsichtig sein.

Schöne Grüße
Yasmin

Nochmal hallo,

unsere Dikussion hat bei mir selbst eine Frage aufgeworfen, die ich unter dem Betreff „Minderjährige absolute Personen des Zeitgeschehens“ im Rechtsbrett gestellt habe. Wollte ich mal erwähnt haben, falls Dich das ebenfalls interessiert.

Nochmal Grüße
Yasmin