und zwar habe ich eine Wohnung im vierten Stock eines Mehrparteienhauses. Der Vermieter hat Sanierungsarbeiten an der Fassade des Hauses in Auftrag gegeben und nun steht hier ein Gerüst vor meinen Fenstern, auf denen die Bauarbeiter den ganzen Tag (außer abends, wenn die Feierabend haben) hin und herlaufen und in meine Wohnung glotzen. Ich habe praktisch keine Privatsphäre mehr in meiner eigenen Wohnung. Selbst ins Bad können die reinschauen.
Und wegen Vorhängen, ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein auf meine Kosten für viel Geld Vorhänge zu kaufen, die ich sonst nicht benötige und nicht möchte.
Frage: Ist es nicht Aufgabe des Vermieters, die Rechte der Mieter (sprich Privatsphäre) trotz Sanierungsarbeiten zu wahren und sich darum zu kümmern?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, dass
Sanierungsarbeiten notwendig sind.
Bei uns war es die letzten Wochen das gleiche und wir haben einfach die Rolläden fast zu gemacht, so dass noch etwas Licht da war, so konnte niemand hereinsehen.
Bist Du denn den ganzen Tag zu Hause ?
Was soll der Vermieter Deiner Meinung nach machen -
jeden Hausbewohner um einen detaillierten Tagesplan bitten und dann dem Bauleiter überlassen seine Leute entsprechend zu dirigieren ? Also von 8.00 bis 12.00 nicht im Erdgeschoß, aber von 10.00 bis 12.00 im 1. Stock u.s.w.
Du siehst schon auf was ich hinauswill.
Hoffe mal die Bauarbeiten dauern nicht solange. Über eine mögliche Mietminderung würde ich lieber einen Rechtsanwalt befragen.
Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Nach meinem Rechtsempfinden musst du das ertragen oder dir provisorisch Handtücher oder gebrauchte Vorhänge aufhängen. Das gehört zu den Dingen, die ein Mieter in Kauf nehmen muss, genau wie Lärm innerhalb normaler Tageszeiten.
Wenn du mit dem Kopf durch die Wand deine Privatsphäre durchdrücken willst könnte der Schuss nach hinten losgehen und die vernageln deine Fenster mit Brettern
Im Zweifel wenden dich bitte auch an einen Anwalt oder den Mieterverein.
Hallo Harios,
grundsätzlich hast du Umbau-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu dulden. zur aktiven Mithilfe, z.B. Wegräumen von Möbeln, bist du nicht verpflichtet. Kann während der Erhaltungsmaßnahmen die Wohnung nicht bewohnt werden oder wird der Wohngebrauch erheblich beeinträchtigt, ist der Mieter nach dem Grad der Beeinträchtigung das Recht, die Miete zu mindern. Darüber hinaus hat der Mieter gegenüber dem Vermieter
u. U. einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz z. B. Unterbringung in einem Hotel ohne Verpflegung, denn Essen musst du auch zuhause. Da diese Kostenerstattung von Land zu Land verschieden ist, frage auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Diese Schritte sind mit neuem Ärger verbunden. Wenn ich für mich selbst aus dieser Situation eine Lösung suchen sollte, so würde ich mir blickdichte selbstklebende Folie kaufen und sie auf die Scheiben kleben. Sind die Arbeiten beendet. würde ich mir für 2-3 Stunden eine
Putzhilfe suchen, damit die Klebereste von den Fenstern entfernt werden. Die aufgewundeten Kosten würde ich dem Vermieter in Rechnung stellen. Zahlt er nicht, würde ich es von der nächsten Mietzahlung abziehen.
Du hast also mehrere Möglichkeiten. Schreibst du mal, wie du dich entschieden hast?
Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau
was genau soll der Vermieter denn Ihrer Meinung nach tun? Pappe vor die Fenster kleben? Blinde Arbeiter anheuern? Die Inneneinrichtung der Wohnung ist Sache des Mieters, also wird Ihr Vermieter Ihnen kaum einen Satz Gardinen finanzieren.
Da wird Ihnen nichts weiter übrig bleiben als den finanziellen Aufwand Gardinen zu kaufen gegen „die Verletzung Ihrer Privatsphäre“ abzuwägen und sich dann für eines von beidem zu entscheiden.
nein, das muss man so hinnehmen. Temporäre Arbeiten wie Sanierungsarbeiten müssen geduldet werden. Für den Sichtschutz innen ist der Mieter Verantwortlich.
Hallo Harios,
leider ist mir kein Urteil bekannt, das dem Vermieter auferlegt für Sichtschutz zu sorgen.
Leider kann ich hier nicht weiter helfen.
Gruß
fragmich46
wenn im Mietvertrag nichts dergleichen vereinbart wurde, sehe ich keine Möglichkeit, dem Vermieter solch ein Begehren abzuverlangen.
Mit freundlichen Grüßen, uhu43
Hallo,
und zwar habe ich eine Wohnung im vierten Stock eines
Mehrparteienhauses. Der Vermieter hat Sanierungsarbeiten an
der Fassade des Hauses in Auftrag gegeben und nun steht hier
ein Gerüst vor meinen Fenstern, auf denen die Bauarbeiter den ganzen Tag (außer abends, wenn die Feierabend haben) hin und :herlaufen und in meine Wohnung glotzen. Ich habe praktisch keine Privatsphäre mehr in meiner eigenen Wohnung. Selbst ins Bad können die reinschauen.
Und wegen Vorhängen, ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein auf meine Kosten für viel Geld Vorhänge zu kaufen, die ich sonst nicht benötige und nicht möchte.
Frage: Ist es nicht Aufgabe des Vermieters, die Rechte der Mieter (sprich Privatsphäre) trotz Sanierungsarbeiten zu
wahren und sich darum zu kümmern?
nein, das ist nicht Aufgabe des Vermieters. Der Mieter hat eine - ich nenne es mal - „Mitwirkungspflicht“. Der Verlust der Privatsphäre muß für diesen Zeitraum leider hingenommen werden.
Sorry, aber ich finde die Anfrage lächerlich.
Der Vermieter könnte ja die Fenster mit Pappdeckel zumachen, dann beschweren Sie sich dass es dunkel ist…
Ich meine das ist halt eine Ausnahmezustand, da können Sie auch selbst improvisieren, Pappdeckel gibt es in vielen Läden umsonst…
Du wirst hier keine Möglichkeiten haben etwas dagegen zu tun. Ich weiss zwar nicht um was für Sanierungsarbeiten es sich handelt, aber was sind schon 2 Wochen gegen ein baufälliges Haus. Es gibt ja schließlich Möglichkeiten anhand von Rolländen runter machen…
der Vermieter nimmt eine Sanierung der Außenfassade vor. Er hat dafür Handwerker beauftragt, die zu normaler Tagesarbeitszeit anrücken und auf dem Gerüst arbeiten. Dabei können Sie auch in Deine Wohnung sehen. Das ist ärgerlich, aber wenn Dir das nicht gefällt, musst Du Abhilfe schaffen. Es steht jedem Mieter/Hausbewohner frei, ob er Gardinen oder Vorhänge vors Fenster macht, weil er nicht gesehen werden will. Der Vermieter hat Dir ja keine Wohnung vermietet, die mit Sichtschutz ausgestattet ist.
Für die Dauer der Sanierung wirst Du hinnehmen müssen, dass jemand in Deine Fenster sehen kann (ob er das auch tut, ist eine andere Sache).
Du müsstest die Handwerker nur dann nicht hinnehmen, wenn Sie Sonn- oder Feiertags - also außerhalb Werktagen - herumspringen.
Hallo Harios,ich denke der Vermieter muss Deine Privat-
sphäre gewährleisten.Wie dies rechtlich möglich ist kann ich leider nicht sagen.Wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale,die wird Dir weiterhelfen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35