Privatstrasse mit mehreren Eigentümern

Hallo,
in einer Privatstrasse (Sackgasse; kein Eigentümerweg) sind 8 RH mit je 1/8 beteiligt. Die Fragen die sich hier stellen sind: Gilt die allgemeine Räum und Streupflicht? Kann man die Haftung durch Schilder begrenzen oder ausschließen? Wer haftet wenn beim Winterdienst das letzte Haus in der Reihe keine Räumung erfolgte und jemand zuschaden gekommen ist? Greift die normale Haftpflicht für Haus und Grund? Wo kann ich entsprechende Gesetze bzw. Urteile finden?

Vielen Dank
Ricko

Wenn die Straße nicht öffentlich gewidmet wurde, gilt die öffentliche Räum- und Streupflicht einer Otssatzung dort nicht, sondern „nur“ die gewöhnliche Verkehrssicherungspflicht. Ist es Miteigentum, regelt die Nutzung der 745 BGB. Es haften dann auch alle als Gesamtschuldner. Der Rest ist detail- und Versicherungsabhängig.
Gruß
Der Schnabel

Hi Schnabel,

was wäre denn wenn man an den Anfang der Strasse ein Schild hängt auf dem steht „Privatstrasse - nicht geräumt, nicht gestreut - Begehen auf eigene Gefahr“…oder so was in der Art?
Wenn klar deutlich ist dass der Weg ein Privatgrundstück ist - haftet man dann auch?

viele Grüße
Susanne

Hallo,
wenn die Straße eine normale sog. Erschliessungsanlage zum Erreichen eines Wohnhauses ist, ist das Ausreichen dieses Schildes umstritten und vom Einzelfall des Unfalles abhängig. Grundsätzlich soll ein Eigentümer vor allen vorhersehbaren Gefahren warnen. Was so ein Schild nützt, wenn ein Miteigentümer bei deutlich sichtbarer Eisglätte das Kind oder die Oma eines anderen „herumschlitternd“ über den Haufen fährt, kann man sich denken… : nix (wobei das ein theoretischer Supergau wäre…).
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt auf jeden Fall trotz Schild bestehen. Es kann auch sein, dass bei nicht geräumter Straße dann Müllabfuhr, Postboten, Lieferanten usw. die Anfahrt wegen des Haftungsausschlusses verweigern.
Gruß
Schnabel

Hallo Schnabeltasse,
danke für Deine Ausführungen. Dein Hinweis „ist das Ausreichen dieses
Schildes umstritten“ ist ja mit ein Grund für meine Frage gewesen. Wir wollen uns absichern, aber nich um jeden Preis. Lieferanten und Post sollen auf keinen Fall ausgeschlossen werden. Ich suche deshalb Referenzen: Gesetze oder Urteile.

Gruß
Ricko

Hallo,
zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und die Nutzung regelt das BGB, strafrechtlich relevante Tatbestände das StGB (eingeschränkt die StVO, wenn der Weg zum öffentlichen Straßenraum hinzugerechnet werden kann), bauordnungsrechtliche Mängel an der Straße in der Regel die örtliche Landesbauordnung.
Urteile wirst Du bestenfalls in der Fachpresse finden, und die dann auch nur, wenn sie in irgendeiner Weise rechtlich interessante Grundsatzentscheidungen enthalten. In der Regel werden diese Fälle durch Versicherungen geregelt.
Sieh Dir doch mal die Hinweise im Netz zur „Verkehrssicherungspflicht“ an. Ein Schild aufzustellen, ist jedenfalls keine schlechte Idee.
Schönen Gruß
Schnabel