Privatunterricht + Gesetz?

Kann mir jemand sagen, ob es in D erlaubt ist, privaten Instrumentalunterricht zu geben (ich hab in Wien Musik studiert und die nötige Ausbildung dazu.) Was muss ich beachten, wenn ich den Unterricht nicht illegal abhalten will? Geht das überhaupt? Ich wäre jedem dankbar, der mir sein Wissen darüber mitteilt.
mfg
Ilse

Tipps für freiberufliche Musiklehrer
Hallo Ilse,

selbstverständlich ist es in Deutschland erlaubt, privaten Instrumentalunterricht zu geben! Das machen hier sehr viele Musiker neben- oder auch Hauptberuflich (ohne Bindung an eine Musikschule). Man muss dafür nicht einmal eine Lizenz haben oder sich bei einer Behörde anmelden (meinen ersten Klavierunterricht erhielt ich bei einer älteren Dame, die nicht mal Musik studiert hatte und dies nur zum Spaß an der Freude gemacht hat!).

Selbstverständlich ist es für die Schüler (und auch für die Höhe Deines Unterrichtshonorars) von Vorteil, wenn Du ausgebildete Musiklehrerin bist und pädagogische Fähigkeiten hast…

Rechtlich sind folgende Dinge zu beachten:

  • alle Deine Einkünfte als Musiklehrer sind einkommensteuerpflichtig, wenn sie 630.- DM pro Monat überschreiten (am Ende jedes Jahres Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben). Dazu musst Du natürlich genau Buch führen, wieviel Du jeden Monat verdient hast.

  • als freiberufliche Musiklehrerin bist Du nicht automatisch sozialversichert (angestellte Musiker werden automatisch angemeldet). Darum empfehle ich Dir in Deinem eigenen Interesse dringend, Dich bei der Künstlersozialkasse anzumelden http://www.kuenstlersozialkasse.de. Innerhalb eines gewissen Einkommens ist diese Anmeldung sogar Pflicht, aber schau einfach mal auf der Homepage nach, da ist alles erklärt.

  • freischaffende Musiklehrer unterliegen in bestimmten Fällen auch der Umsatzsteuerpflicht. Da gibt es aber viele Ausnahmen. Im Tonkünstlerkalender des Robert Lienau-Musikverlages steht da einiges darüber. Ansonsten würde ich einmal das Umsatzsteuergesetz konsultieren oder beim Finanzamt oder - noch besser - einem kompetenten Steuerberater nachfragen.

Das sind - meines Wissens - die drei Punkte, die man beachten muss. Da ich selbst angestellter Musiker bin, kann ich leider nur theoretisch und nicht aus der Praxis berichten.

Herzliche Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch zwei Links zum Thema Musikerrecht
Hallo Ilse,

hier in Ergänzung zu meinem vorigen Posting noch zwei Links mit einem Buchtipp bzw. einer Kanzlei, die von sich behauptet, mit Musikerrecht vertraut zu sein (ich kenne sie nicht):

http://www.ama-verlag.de/mure_frame.html
http://www.musikerrecht.de/index.html

Herzliche Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank!!!:smile:))))(o.T.)
Danke!