Hallo,
seit 1.1.2007 werden ja die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit nicht mehr, oder
nur eingeschränkt ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten anerkannt, weil das
jetzt das sogenannte Werktorprinzip gilt.
D.h. das der Weg das persönliche Vergnügen eines Arbeitnehmers ist.
Ich frage mich, was das nun für die gesetzliche Unfallversicherung heißt? Besteht
für den Weg zur Arbeit dann auch kein Versicherungsschutz mehr? Oder ist diese
Regelung woanders begründet?
Vielen Dank für Eure Antworten,
tina