Privatverkäufe bis 600€ steuerfreie Einnahme?

(…Schade, dass die Suchfunktion hier so versteckt ist.)

Jemand kaufe einen Artikel mit weniger als 800€ Wert, den er als Arbeitnehmer für sein privates steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer sofort von der Steuer absetzen kann.
Nach einigen Monaten gefällt im der Artikel nicht mehr und er verkauft ihn zu ca. 60% des Einkaufspreises privat weiter.
Muss er diese Einnahme versteuern?

Hallo!

Es gibt für private Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze von 600 € Gewinn für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, unter diesem Betrag würde eine Besteuerung unterbleiben. Ein Verlust wäre vortragsfähig.

Allerdings ist in deinem Fall der Gewinn bzw. im beschriebenen Fall ja Verlust aus dem Veräußerungsgeschäft umzuqualifizieren, da er zur Einkunftsart nichtselbständige Arbeit gehört (Subsidiaritätsprinzip). Somit wäre der Vorgang bei den nichtselbständigen Einkünften anzusetzen, was entsprechend den durch die Sofortabschreibung gezogenen Vorteil wieder vermindern würde.

Soviel zur Theorie. In der Praxis ist mir so etwas noch nie untergekommen.

Schöne Grüße!

Danke, für diese Kommentierung mit „reiner Lehre“.