Hallo,
ein privater Verkäufer A verkauft EINMALIG etwas für 275,- an Person B.
Person B will diesen Kaufbetrag 275,- als Betriebskosten anmelden für die steuerliche Absetzung.
Fragen:
- Ist Person A zum Zahlen von Steuern auf den Verkaufspreis verpflichtet?
- Unterrichtet Finanzamt B das Finanzamt von Person A?
was wird verkauft? Wie kommt A darauf, dass er Steuern zahlen muss?
Eine Meldung FA an FA des Verkäufers kann über Kontrollmitrteuling passieren - wenn A so etwas bei vielen schon gemacht hat, merkt es das FA und meldet sich!!
E.
Fragen:
- Ist Person A zum Zahlen von Steuern auf den Verkaufspreis
verpflichtet?
Kommt drauf an-wenn A die Ware einzig zum Verkauf an B gekauft hat, wohl schon. WEnn sichs um ein Trum aus A´s Speicher handelt, eher nicht.
USt muss in keinem Fall abgeführt werden, darf aber dann auch nicht ausgewiesen werden…
- Unterrichtet Finanzamt B das Finanzamt von Person A?
Unter Umstüänden…