Privatverkäufer an Selbstständigen

Hallo,

ein privater Verkäufer A verkauft EINMALIG etwas für 275,- an Person B.
Person B will diesen Kaufbetrag 275,- als Betriebskosten anmelden für die steuerliche Absetzung.

Fragen:

  1. Ist Person A zum Zahlen von Steuern auf den Verkaufspreis verpflichtet?
  2. Unterrichtet Finanzamt B das Finanzamt von Person A?

was wird verkauft? Wie kommt A darauf, dass er Steuern zahlen muss?

Eine Meldung FA an FA des Verkäufers kann über Kontrollmitrteuling passieren - wenn A so etwas bei vielen schon gemacht hat, merkt es das FA und meldet sich!!

E.

Fragen:

  1. Ist Person A zum Zahlen von Steuern auf den Verkaufspreis
    verpflichtet?

Kommt drauf an-wenn A die Ware einzig zum Verkauf an B gekauft hat, wohl schon. WEnn sichs um ein Trum aus A´s Speicher handelt, eher nicht.
USt muss in keinem Fall abgeführt werden, darf aber dann auch nicht ausgewiesen werden…

  1. Unterrichtet Finanzamt B das Finanzamt von Person A?

Unter Umstüänden…