ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall: Eine Person hat etwas bei einem Internet Auktionshaus bestellt und seit diese Person einen Teilbetrag überwiesen hat, meldet sich der Verkäufer nicht mehr. Der Käufer hat einen Teilbetrag überwiesen, weil er pro Tag über das Konto nur einen Höchstbetrag überweisen kann - den anderen Teil wollte er am anderen Tag überweisen. Nun meldet sich der Privatverkäufer nicht mehr, seit der Käufer bezahlt hat.
Muss der Käufer Restbetrag nun auch noch überweisen, wenn er den Verdacht hat, dass der ein Betrüger ist?
Der Verkäufer ist als Privatperson angemeldet und hat schon ähnliche Artikel verkauft die neu sind, also handelt er wahrscheinlich schwarz.
Wie kann der Käufer nun weiter verfahren?
Kann man bei Verdacht zur Polizei gehen und einen Strafantrag oder Anzeige einreichen?
falls Vorkasse ausgemacht wurde, ist der komplette Betrag VOR Versand fällig. Dass der Typ nicht reagiert ist unhöflich, aber nicht unbedingt falsch. Man könnte sich das Bewertungsprofil noch mal genau ansehen.
Aber zur Vertragserfüllung müsste der Käufer den Betrag auf dem ausgemachten Weg zukommen lassen und erst danach muss der Verkäufer reagieren.
Vielleicht setzt der Verkäufer auch ein System zur automatischen Datenerfassung ein. Sei es als Experiment oder weil er sich darauf vorbereitet Profi zu werden. und dieses System zeigt halt an, dass noch nicht gezahlt wurde.
die Kunden, die mit uns Vorkasse vereinbaren, werden nicht beliefert, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist. ich glaube, das wird ziemlich häufig so gehandhabt.
bei manchen Internet-Auktionsportalen kann man mit dem Verkäufer Kontakt über ein entsprechendes Fomular aufnehmen - dann bekommt der Verkäufer eine E-Mail.
Wurde das schon versucht?
Schließlich könnte man ja auch eine Rückfrage haben.
überwiesen, weil er pro Tag über das Konto nur einen
Höchstbetrag überweisen kann - den anderen Teil wollte er am
anderen Tag überweisen. Nun meldet sich der Privatverkäufer
nicht mehr, seit der Käufer bezahlt hat.
welche Meldung erwartet der Käufer denn? So etwas in etwa: „Super, Du hast mir schon einen Teil des fälligen Kaufpreises überwiesen. Nur weiter so!“ Das darf man getrost vergessen.
Vermutlich ist der Verkäufer schon genervt, daß er nachhalten muß, ob und wann der Käufer den Gesamtbetrag nun endlich in Bröseln bezahlt hat. Das muß er nämlich eigentlich gar nicht akzeptieren: http://www.juraforum.de/lexikon/teilleistung
Der Verkäufer ist als Privatperson angemeldet und hat schon
ähnliche Artikel verkauft die neu sind, also handelt er
wahrscheinlich schwarz.
Wenn sich ein privater Verkäufer nicht gleich meldet, dann muss man doch nicht immer gleich „Betrug“ schreien. Dafür kann es gute Gründe geben, verreist, krank …
Grundsätzlich hat man Anspruch auf Lieferung erst nach Zahlung der vollen Summe, außer es war etwas anderes vereinbart.
Jetzt sollte man aber erst einmal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und auf Antwort warten.
Jetzt schon Betrug vermuten ?
Das muss man nämlich beweisen, der Verkäufer hatte von Anfang an vorgehabt, mögliche Kunden um die Vorkasse zu prellen und nicht zu liefern. Das ist immer schwierig und hier aus dem Sachverhalt gar nicht möglich.
Wenn man selbst den Vertrag nicht erfüllt (nicht voll zahlt) dann kann man dem Verkäufer (noch) nichts vorwerfen .
Wenn es unbedingt sein muss, kann man über eine Unsicherheitseinrede nachdenken; kann sich damit aber auch täuschen und letztlich mit seiner Zahlungspflicht in Verzug geraten.
Meint jemand, es liege eine Straftat vor, meldet er dies der Polizei - das ist dann schlicht die Anzeige. Ob ein Strafantrag erforderlich ist, wird sich im weiteren Verlauf zeigen; allein für die Mitteilung einer Straftat braucht es das aber nicht.
In der Sache schließe ich mich aber den Vorrednern an.
Nun meldet sich der Privatverkäufer
nicht mehr, seit der Käufer bezahlt hat.
über welchen Zeitraum sprechen wir?
in einigen Gegenden dieser Republik sind momentan volksfestähnliche Veranstaltungen, die die Menschen dort heftig ablenken.
Muss der Käufer Restbetrag nun auch noch überweisen, wenn er
den Verdacht hat, dass der ein Betrüger ist?
Siehe oben.
Der Verkäufer ist als Privatperson angemeldet und hat schon
ähnliche Artikel verkauft die neu sind, also handelt er
wahrscheinlich schwarz.
Woher willst Du das denn wissen?
Wie kann der Käufer nun weiter verfahren?
Warten? eine Woche ist bei arbeitenden Mitmenschen schon mal drin.
Kann man bei Verdacht zur Polizei gehen und einen Strafantrag
oder Anzeige einreichen?
Können kannst Du viel, aber ob es nötig oder angemessen ist…