Hallo
Also ich bin Privatverkäufer und habe was verkauft wofür der Käufer gerne eine Quitting mit MwSt haben möchte da er dies für sein Geschäft erworben hat.
Mit einer Quittung ausstellen hab ich kein Problem (hat ich eh angeboten in der Auktion), ist sein gutes Recht… aber darf ich denn eine MwSt angeben?
Ich hab ihm geantwortet das ich das nicht darf und zurück kam:
[Auszug]
„Wenn sie als Privatperson auf eine Quittung vermerken, dass soundsoviel MWSt enthalten ist, ist dass etwas anderes, als wenn Sie einen Nettobetrag angeben und zuzüglich MWSt verlangen, auf einer Rechnung zum Beispiel.“
Also das versteh ich nicht ganz.
Gibt es da ein legales Hintertürchen bezüglich MwSt und geschäftliche Einkäufe von Privatpersonen?
Ich möchte ihn ja auch nicht um sein Geld bringen, wenn es eine Möglichkeit gibt das er es absetzen kann ist mir das auch Recht, aber illegale Sachen will ich nicht machen.
Was soll ich nun auf der Quittung angeben? Kaufpreis war knapp über 200 EUR.
MfG
Lilly
Hallo
Also ich bin Privatverkäufer und habe was verkauft wofür der
Käufer gerne eine Quitting mit MwSt haben möchte da er dies
für sein Geschäft erworben hat.
Mit einer Quittung ausstellen hab ich kein Problem (hat ich eh
angeboten in der Auktion), ist sein gutes Recht… aber darf
ich denn eine MwSt angeben?.
MfG
Lilly
Hallo,
nein, nein und nochmals nein. 
Eine Rechnung/Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kannst Du als Privatperson nicht ausstellen, da Du ja auch keine Mehrwertsteuer abführst. Eine Quittung/Rechnung reicht völlig aus wenn Du drauf schreibst was es für Ware ist, der Betrag und Unterschrift.
Grüße,
Mandy
Hallo,
„Wenn sie als Privatperson auf eine Quittung vermerken, dass
soundsoviel MWSt enthalten ist, ist dass etwas anderes, als
wenn Sie einen Nettobetrag angeben und zuzüglich MWSt
verlangen, auf einer Rechnung zum Beispiel.“
Das ist natürlich Unsinn und er als Unternehmer müsste das eigentlich auch wissen.
Grundsätzlich gilt, daß jede in einer Rechnung ausgewiesene MWSt auch an das Finanzamt abgeführt werden muß; auch dann, wenn der Rechnungssteller nicht Umsatzsteuerberechtigt ist - also z.B. Privatmann. Das heißt, wenn Du ihm jetzt eine Rechnung mit MWSt ausstellst, dann gibt er diesen Betrag bei der nächsten Voranmeldung an und holt ihn sich vom Finanzamt zurück, während das Finanzamt die MWSt dann von Dir einfordern wird/kann.
viele Grüße,
Ralf
Also ich bin Privatverkäufer und habe was verkauft wofür der
Käufer gerne eine Quitting mit MwSt haben möchte da er dies
für sein Geschäft erworben hat.
Glaub ich Ihm, geht aber nicht.
Mit einer Quittung ausstellen hab ich kein Problem (hat ich eh
angeboten in der Auktion), ist sein gutes Recht… aber darf
ich denn eine MwSt angeben?
Genau
Ich hab ihm geantwortet das ich das nicht darf und zurück kam:
Auch richtig
[Auszug]
„Wenn sie als Privatperson auf eine Quittung vermerken, dass
soundsoviel MWSt enthalten ist, ist dass etwas anderes, als
wenn Sie einen Nettobetrag angeben und zuzüglich MWSt
verlangen, auf einer Rechnung zum Beispiel.“
Schmarrn. Als Privatperson ist man in den Augen des Finanzamtes gar nicht klug genug dies zu beurteilen.
Quittung ausstellen - ja. MWST. Vermerk - nein.
Was sollte denn passieren? Dass der Käufer eine negative Bewertung hinterlässt? Na und.
Hi,
naja, streng genommen ist es ein USt freier Verkauf. Wenn jmd USt ausgewiesen haben möchte dann kannst Du ihm ja anbieten die USt draufzuschlagen. Spätestens dann wird deutlich dass seine Forderung unsinnig ist !
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