Privatverkäufer - Wie viel darf verkauft werden?

Hallo,

freund A würde sich eine bestimmte menge an artikeln aus china kaufen, z.b. ps3 und dann über ebay verkaufen wollen.

Darf er das als Privater verkäufer?

Ab welchen einnahmen bekommt er stress?

mfg

hallo!

freund A würde sich eine bestimmte menge an artikeln aus china
kaufen, z.b. ps3 und dann über ebay verkaufen wollen.
Darf er das als Privater verkäufer?

Nein.

Ab welchen einnahmen bekommt er stress?

Wenn er Waren einkauft, um sie zu verkaufen, ist er ab dem ersten Euro Umsatz kein privater Verkäufer mehr. Da gibt es keine eindeutige Einnahmen- oder Mengenbegrenzung, es richtet sich danach, ob der Charakter des Handels privat oder gewerblich ist. Und das ist er in diesem Fall nicht.

Gruß,
Max

wie wird das geprüft ob jemand so geld macht und sich nicht als gewerblicher verkäufer anmeldet?

Hallo,

freund A würde sich eine bestimmte menge an artikeln aus china
kaufen, z.b. ps3 und dann über ebay verkaufen wollen.

Darf er das als Privater verkäufer?

eigentlich nein.

Ab welchen einnahmen bekommt er stress?

Mit wem?

Man muss meines Wissens 2 Dinge unterscheiden:

  • ab wann unterliegt man der Steuerpflicht
  • ab wann muss man Gewährleistung geben und ein Widerrufsrecht anbieten.

Als Anhaltspunkt:
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) setzt die Unternehmereigenschaft ein planmäßiges und auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Aller-dings ist es nicht erforderlich, dass mit der Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt wird, Gewinn zu erzielen. (Az.: VIII ZR 173/05) Bislang wurde gerade die Gewinnerzielungsabsicht (unabhängig, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird) als ein wesentliches Merkmal bei der Beurteilung der Unterneh-mereigenschaft herangezogen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Neben dem höchsten deutschen Zivilgericht haben hierzu auch andere Gerichte geurteilt.
So gilt die Unternehmereigenschaft als gegeben
 bei über 250 Verkäufen in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Az.: 3 O 184/04 )
 oder beim Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen (Landgericht Han-nover, Az.: 18 O 115/05).
 Auch wer bei eBay 154 Bewertungen erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird
 oder wer mehrere gleichartige Waren anbietet,
 sich als Powerseller bezeichnet
 und „immer wieder“ Dinge über eBay verkauft, gilt als Unternehmer (Amtsgericht Bad Kissin-gen, Az.: 21 C 185/04, Amtsgericht Radolfzell, Az: 3 C 553/03).

Das habe ich, bilde ich mir ein, mal bei der Verbraucherzentrale kopiert.
Interessant auch: http://www.welt.de/finanzen/nutzwert/article2928654/…

Zitat: „Steuerfahnder suchen mit Spezialsoftware“
„…nach uns vorliegenden Informationen sind Sie bei Ebay als Verkäufer aufgetreten. Hierzu haben Sie in Ihrer Steuererklärung keine Angaben gemacht. Ich bitte Sie, Ihre gesamten Verkaufsaktivitäten aufzulisten und uns in Ergänzung Ihrer Steuererklärung nachzureichen.“

Sicher gibt es hier noch Rechtsexperten, die noch mehr dazu wissen.

Gruß
Wawi

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahndung