Privatverkauf als Gewerbetreibender

Hallo,

da ich leider zu diesem Thema keine vernünftige Infos im Internet finden konnte möchte ich meine Frage, nun in dieses Forum stellen.

Nehmen wir an Gewerbetreibender X hat vor einigen Wochen sich beim zuständigen Referat als Gewerbetreibender angemeldet und ebenfalls im Anschluss seine ausgefüllten Anträge an das Finanzamt überreicht.

Bis er seine Steuer-ID überhändigt bekommt verkauft er noch via Internet seine privaten Artikel, von welchen er sich unbedingt lösen will.

Wie sieht es rechtlich in dieser Situation aus? Darf er seine Privatartikel als Privatverkäufer an den Mann bringen? Muss er dies in seiner Umsatzsteuererklärung niederlegen?

Mfg S.Stark

Auch ein Gewerbetreibender kann etwas privat verkaufen. Das hat ja nichts mit der Umstatzsteuer-ID zu tun. Solange die noch unterwegs ist schreibt man eben „beantragt“ dahinter.

Der Verkäufer tut allerdings gut daran beides strikt voneinander zu trennen. Wenn es ein Verkauf über Ebay ist, dann sollten es also schon ein privater und ein gewerblicher Account sein. Beides zu vermischen kann sonst schnell problematisch werden.