Hallo,
da ich leider zu diesem Thema keine vernünftige Infos im Internet finden konnte möchte ich meine Frage, nun in dieses Forum stellen.
Nehmen wir an Gewerbetreibender X hat vor einigen Wochen sich beim zuständigen Referat als Gewerbetreibender angemeldet und ebenfalls im Anschluss seine ausgefüllten Anträge an das Finanzamt überreicht.
Bis er seine Steuer-ID überhändigt bekommt verkauft er noch via Internet seine privaten Artikel, von welchen er sich unbedingt lösen will.
Wie sieht es rechtlich in dieser Situation aus? Darf er seine Privatartikel als Privatverkäufer an den Mann bringen? Muss er dies in seiner Umsatzsteuererklärung niederlegen?
Mfg S.Stark