Hallo,
… irgendwie passt meine Anfrage glaube ich nicht in das Brett „Schule“, oder? (Zur Not poste ich nochmal um…)
Ein 11-jähriges Kind (5. Klasse Gymnasium) „verkauft“ in den Pausen an (s)einer eigenen Schule in Zusammenarbeit mit anderen Klassenkameraden und -innen Lose an andere Klassenkameraden und -innen. Aber nicht allein, es gibt immer wieder Gruppen von Losverkäufern.
Preis pro Los 5 cent, Gewinnaussicht ca. über 80%, Gewinne pro Los im Wert von über 1 Euro (also auf gut deutsch: den Kram, der entbehrt werden kann wird verschenkt/verkauft mit Nervenkitzel und Spaßfaktor).
Das ganze ist eigentlich ein großer Spaß und wird mit viel Enthusiasmus und breiter positiver Resonanz in der Klasse betrieben. Wohlgemerkt nur in den Pausen und nur „in den Augenwinkeln“ der Lehrer, die das wohl sehen aber jedenfalls nichts dazu sagen.
Das ganze aber anscheinend ohne Nachfrage/Genehmigung durch Lehrer, Schulleitung usw.
Die Eltern einer Loskäuferin haben sich nun wegen der vielen „Gewinne“, die anscheinend ohne Begründung zuhause auftauchten eingeschaltet, ob das denn so rechtens sei.
Wahrscheinlich ja wohl nicht…
Die Losverkäuferinnen haben sich mittlerweile im Schulsekretariat informiert: Handel ist generell verboten. Nun haben sie Angst, was auf sie zukommen kann.
Sie wollen die eingenommenen Gelder wieder auszahlen, haben aber
- Angst, ob weitere Schritte gegen sie eingeleitet werden können von seiten der Schule
- die Frage, warum das denn nicht rechtens sei. Ein erster Ansatz wäre hier vielleicht die Rechtsfähigkeit von unter-12-jährigen und evtl. wohl auch irgendwas von wegen Rechte der Schule und wenn-das-jeder-machen-würde und so. Aber was denn konkret?
Was kann den Losverkäufern/innen denn dazu gesagt werden?
Und: falls die Eltern der Loskäuferin sich wirklich massiv beschweren: was könnte schlimmstenfalls passieren?
Viele Grüße
Sophia