Privatverkauf an Schule

Hallo,

… irgendwie passt meine Anfrage glaube ich nicht in das Brett „Schule“, oder? (Zur Not poste ich nochmal um…)

Ein 11-jähriges Kind (5. Klasse Gymnasium) „verkauft“ in den Pausen an (s)einer eigenen Schule in Zusammenarbeit mit anderen Klassenkameraden und -innen Lose an andere Klassenkameraden und -innen. Aber nicht allein, es gibt immer wieder Gruppen von Losverkäufern.
Preis pro Los 5 cent, Gewinnaussicht ca. über 80%, Gewinne pro Los im Wert von über 1 Euro (also auf gut deutsch: den Kram, der entbehrt werden kann wird verschenkt/verkauft mit Nervenkitzel und Spaßfaktor).
Das ganze ist eigentlich ein großer Spaß und wird mit viel Enthusiasmus und breiter positiver Resonanz in der Klasse betrieben. Wohlgemerkt nur in den Pausen und nur „in den Augenwinkeln“ der Lehrer, die das wohl sehen aber jedenfalls nichts dazu sagen.

Das ganze aber anscheinend ohne Nachfrage/Genehmigung durch Lehrer, Schulleitung usw.

Die Eltern einer Loskäuferin haben sich nun wegen der vielen „Gewinne“, die anscheinend ohne Begründung zuhause auftauchten eingeschaltet, ob das denn so rechtens sei.
Wahrscheinlich ja wohl nicht…
Die Losverkäuferinnen haben sich mittlerweile im Schulsekretariat informiert: Handel ist generell verboten. Nun haben sie Angst, was auf sie zukommen kann.
Sie wollen die eingenommenen Gelder wieder auszahlen, haben aber

  1. Angst, ob weitere Schritte gegen sie eingeleitet werden können von seiten der Schule
  2. die Frage, warum das denn nicht rechtens sei. Ein erster Ansatz wäre hier vielleicht die Rechtsfähigkeit von unter-12-jährigen und evtl. wohl auch irgendwas von wegen Rechte der Schule und wenn-das-jeder-machen-würde und so. Aber was denn konkret?

Was kann den Losverkäufern/innen denn dazu gesagt werden?
Und: falls die Eltern der Loskäuferin sich wirklich massiv beschweren: was könnte schlimmstenfalls passieren?

Viele Grüße
Sophia

Hallo,

gar nix kann passieren.

(Vielleicht dass sie es lassen sollen, wie alle Initiativen, die sie in ihrem Leben ergreifen wollen)

So bescheuert, dass er dagegen etwas gesagt hätte, war nicht mal unser Direktor damals.

… und das will was heißen.

Gruß

Peter

Hi,

also es gibt hier 2 veschiedene Aspekte.

  1. Zivilrecht

Die Kaufverträge sind bei Kindern in dem Alter schwebend unwirksam, bis die Eltern genehmigen. Da sich nun die Eltern der Loskäufer beschwehren, ist von letzterem nicht auszugehen. Insofern sind die Gelder wohl zurückzuzahlen (lassen wir jetzt mal die lustigen Fragen des Bereicherungsanspruchs gegen Minderjährige weg…).

  1. Das Schulrecht

„Handel ist verboten“? Wo steht das und wer sagt das? Grundsätzlich steht erstmal gar nichts dagegen, dass sich Kinder auf dem Schulhof untereinander etwas verkaufen. Selbst wenn das in größerem Umfang und mit unwirksamen Verträgen geschieht.
Anders wärs, wenn etwas in der Schulordnung stünde. Nun gut, dann waäs halt verboten. Aber weitere schulrechtliche Konsequenzen würde das sicher nicht haben, denn der „Verstoß“ wäre dann nicht so schlimm, die Kinder wussten vom verbot idR. nichts und die Lehrer habens ja anscheinend sogar geduldet.
Also…also unproblematisch.
Gruß,
Dea

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