Privatverkauf eines bootes

hallo zusammen,
privatverkauf eines motorbootes, VB 30.000€

verkäufer verkauft an käufer ein motorboot gehobener klasse.
20 minuten probefahrt auf der weser ohne vorkommnisse. der kauf kommt zu stande. 12.04.2010

am 6.6.2001 fährt der käufer mit dem boot auf offener see. nach 2 std mit ordentlich wellengang gibt die dieseleinspritzpumpe den dienst auf.
käufer behauptet : der schaden sei entstanden weil der tank nie gereinigt worden sei und sich deshalb bei wellengang rückstände gelöst hätten, die die einspritzpumpe verstopft hätten.

verkäufer behauptet: kein vorheriger schaden. Der verkäufer hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das boot nicht auf offener see gefahren wurde sondern auf flüssen und in stillen gewässern.
der käufer stellt nun den anspruch an den verkäufer, dass er die reparatur des schadens übernehmen solle oder sich daran zur hälfte beteiligen soll.

fragen: kann der verkäufer in regresspflicht genommen werden? Muß der verkäufer im schlimmsten fall das boot zurücknehmen?
wie lange ist in solchem fall die gewährleistung?

lt. versicherung fiele dieser sachverhalt unter verkehrsrecht da es sich um ein wasserfahrzeug handelt. ich wollte aber ein doppelposting vermeiden.

vielen dank,
seute

Hallo!

Ich vermute, es ist billiger, eine Einspritzpumpe zu kaufen, als einen Richter, einen Anwalt und einen Gutachter.

Grüße

Andreas

Hallo,

Ich vermute, es ist billiger, eine Einspritzpumpe zu kaufen,
als einen Richter, einen Anwalt und einen Gutachter.

Und noch billiger wäre es für den Verkäufer, gar nichts zahlen zu müssen.

Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen. Kann das der Käufer nachweisen? Dann muss der Verkäufer zahlen. Kann der Käufer das nicht nachweisen? Dann hat er auch keine Ansprüche. Ob der Dreck, der die Pumpe verstopft hat, wirklich genau der aus dem Tank ist und auch schon beim Verkauf vorhanden war und nicht der Käufer die Pflicht gehabt hätte, den Tank zu reinigen, dürfte schwierig nachzuweisen sein. Ich würde jetzt einfach mal auf Pech des Käufers tippen. Aber ich bin auch kein Sachverständiger für Bootsdiesel - ich kenne nicht mal die Gebrauchsanweisung und das Wartungsheft.

Und das ganze gilt auch nur, wenn die Gewährleistung nicht ohnehin komplett ausgeschlossen wurde.

Lies mal faq:1152 zu diesem Thema.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo!

Ob der Dreck, der die Pumpe verstopft hat, wirklich genau der aus dem Tank ist und auch schon beim Verkauf vorhanden war und nicht der Käufer die Pflicht gehabt hätte, den Tank zu reinigen, dürfte schwierig nachzuweisen sein.

Das meine ich. Ich war mal bei einem solchen nutzlosen Gerichtsprozess, bei dem es um einen Bootsdieseltank ging. Er endete in einem Vergleich.

Grüße

Andreas

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Hallo!

Ich vermute, es ist billiger, eine Einspritzpumpe zu kaufen,
als einen Richter, einen Anwalt und einen Gutachter.

Und ich vermute sogar, es ist billiger, ein komplettes Motorboot zu kaufen. Der Anwalt ist ja noch erschwinglich. Einen Gutachter kann man auch nur kaufen, wenn er nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist. Aber einen Richter für unter EUR 30.000? Bei dem Risiko müsste der schon extrem hoch verschuldet sein.

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Hallo Andreas,

Hallo!

Ich vermute, es ist billiger, eine Einspritzpumpe zu kaufen,
als einen Richter, einen Anwalt und einen Gutachter.

Vermutungen bringen Seute aber nicht weiter. Außerdem bezweifle ich, das Richter, Anwälte und Gutachter in Deutschland käuflich sind.

Grüße

Andreas

GvC

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vielen Dank Matrosen
seute