Privatverkauf gebrauchter Gegenstand Möbel

angenommen, eine Privatperson verkauft uber eine Zeitungsanzeige eine gebrauchte Couch ( 5-6 Jahre alt)Kaeufer besichtigt sie ausfuehrlich, laengeres Probesitzen und Verhandlungen. Man einigt sich auf den Verkauf, der Kaeufer macht eine Anzahlung von 100.- Euro, unterschreibt den kaufvertrag ueber ein gebrauchte Couch plus Zubehoer. Er bekommt eine Kopie des Kaufvertrages. Dies passiert an einem Freitagabend, der Kaeufer verpflichtet sich Moebelstueck am Montag zu holen, da er dann erst Transport organisieren kann. Montags ist enormer Schneefall und man einigt sich auf die naechsten Tage fuer die Abholung. Kaeufer meldet sich nicht mehr. Verkaeufer versucht mehrfach Kaeufer zu kontaktieren und erklaert ihm, das die Couch nun wegen Platzmangel auf den Dachboden ( trocken und sauber ) zwischenplatziert werden muss. Dies erschreckt den Kaeufer, da er nicht drei Treppen tragen will, und er beschimpft Verkaeufer. Zwischenzeitlich schaut sich der Kaeufer seltsamerweise andere Moebelstuecke gleicher Art aus der neuen Zeitung an ( zufaellig verschenkt eine Verwandte des Verkaeufers ebenfalls eine Couch, die ihm aber scheinbar zu gross ist). Nun faellt dem Kaeufer ein er muesse die Couch erneut inspizieren, und will nun vom Verkauf zurueck treten und sucht auf der gebrauchten Couch Fehler, die natuerlich vorher auch schon da waren,und fordert das angezahlte Geld. Der Verkaeufer hat aber allen anderen Interessenten abgesagt, da der Kaeufer mit der Anzahlung und dem Vertrag dem Kauf zugestimmt hat. Es scheint der Kaeufer hat nun seine Meinung geaendert, hat bereits etwas anderes, oder hat einfach seine Meinung geaendert. Der Kaeufer ist ungehalten und frech, der Verkaeufer besteht auf Vertragserfuellung weil er einen fuer ihn gueltigen Kaeufvertrag besitzt und er anderen Interessenten abgesagt hat.

Was koennte der Verkaeufer in diesem fiktiven Fall tun?

Danke

Man einigt sich auf den Verkauf, der Kaeufer
macht eine Anzahlung von 100.- Euro, unterschreibt den
kaufvertrag ueber ein gebrauchte Couch plus Zubehoer.

Wichtig: das ist der endgültige Vertrag, kein Vorvertarg, oder?

Kaeufer meldet sich nicht
mehr. Verkaeufer versucht mehrfach Kaeufer zu kontaktieren und
erklaert ihm, das die Couch nun wegen Platzmangel auf den
Dachboden ( trocken und sauber ) zwischenplatziert werden
muss. Dies erschreckt den Kaeufer, da er nicht drei Treppen
tragen will, und er beschimpft Verkaeufer.

Das ist aber nicht Problem des Verkäufers.

Zwischenzeitlich schaut sich der Kaeufer seltsamerweise andere :Moebelstuecke gleicher Art aus der neuen Zeitung an.

Nun faellt dem Kaeufer ein er
muesse die Couch erneut inspizieren, und will nun vom Verkauf
zurueck treten und sucht auf der gebrauchten Couch Fehler, die
natuerlich vorher auch schon da waren,und fordert das
angezahlte Geld.

Er hat den Kauf bereits rechtsgültig geschlossen, waren die Fehler bekannt (hoffentlich auch im KAUFVERTRAG AUFGEFÜHRT!) ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Der Verkaeufer hat aber allen anderen Interessenten abgesagt… Es :scheint der Kaeufer hat nun seine Meinung geaendert, hat bereits :etwas anderes,der :aeufer ist ungehalten und frech, der Verkaeufer :besteht aufVertragserfuellung und er anderen Interessenten abgesagt :hat.

Im Grunde ist ja schon alles gessagt: Rechtsgültiger Vertag, so nicht mehr anfechtbar. Käufer schuldet abnahme der Ware und den Kaufpreis, Verkäufer schuldet Ware.
verkäufer kann auf Erfüllung bestehen, sogar klagen. Wenn der Käufer nicht die Ware bezahlt und abholt, kann er sogar schadensersatz verlangen, wenn er z. B. einen Lagerraum mieten müsste

oder: eine erneute Anzeige aufgeben müsste um die Ware anderen zu verkaufen - Voraussetzung dafür ist, dass er sich draufeinlässt, dass der Käufer die Ware nicht abnimmmt, sein Geld wiederbekommmt. Aber warum sollte er das tun - mit einen Verkaufsvertrag in der Tassche? Das wäre dann Kulanz.