habe eine Anzeige geschaltet, Sofa zuverkaufen.
Habe zwei Interessenten. Habe aber keinem zugesagt.
Jetzt behauptet der eine ja.
Er droht mir, wenn ich es nicht an ihn verkaufe.
Ich höre noch von ihm. Ich soll mir das ja überlegen.
Was ist rechtlich jetzt in Ordnung?
Weil er nicht schlüssig war habe ich gesagt er soll es sich überlegen. Jetzt droht er mir, ich soll mir das genau überlegn und an ihn verkaufen. Wenn er ich wäre würde er es tun. Ich höre noch von ihm. Das macht mir Angst.
Guten Tag,
bin kein Jurist, denke allerdings es ist eine Sache der Beweisführung, bzw. ein Gericht „würde“ prüfen, ob ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.Dies bedeutet, daß BEIDSEITIGE Willenserklärung vorliegen muß.Somit muß der Käufer beweisen, daß du Ihm zugesagt hast. Deine Annonce ist nur ein allgemeines Angebot, keiner kann dich dazu zwingen, an jemanden dann zu verkaufen, wenn er dir nicht paßt.Nebenbei bemerkt, eine Drohung ist ggf. auch ein Strafbestand, eine (versuchte) Einschüchterung ebenfalls.
ich denke nicht das er Ihre Anschrift hat oder? Wie sagt man so schön, "bellende Hunde beißen nicht.
Wenn er nicht schlüssig war sollte das nicht Ihr Problem sein.
Schönen Abend.
Lg
P.S. ansonsten gibt es hier noch die möglichkeit die Polizei zur Hilfe zu holen wegen Bedrohung. Sollte man aber zuerst mal auf dem normalen Weg probieren.
Weil er nicht schlüssig war habe ich gesagt er soll es sich
überlegen. Jetzt droht er mir, ich soll mir das genau überlegn
und an ihn verkaufen. Wenn er ich wäre würde er es tun. Ich
höre noch von ihm. Das macht mir Angst.
solange der Verkauf nicht getätigt wurde, ist kein rechtlicher Vertrag zustande gekommen.
Somit liegt das Recht der Veräußerung beim Anbieter.
Mündliche Zusagen sollte man aus moralischer Sicht einhalten, ansonsten gibt es keine Rechte und schon gar nicht unter Androhung und/oder Zwang, sein Eigentum zu veräußern.
Hallo ! Mache dir keine Sorgen. Solange du keine mündliche Zusage gegeben hast, deine Adresse angegeben hast, kann der Interessent keine Rechte einräumen.