Privatverkauf gebrauchteware rücknahme

Person A bietet auf Kleinanzeigen eine neuwertige Kinder Kinder Jacke an - in der steht Beschreibung wegen Zeitmangel „Beschreibung folgt gleich“. Person B kauft die Jacke -zahlt im vorraus erhält diese Jacke nun und will Sie wieder zurück geben weil Sie im Vergleich zur einen neuen Jacke nicht neu sei !!! Wie gesagt A verkauft sie als neuwertig wenig getragen ! A stimmt der Rücknahme zu aber nur wenn b Porto kosten von hin und zurück übernimmt . Dies will B nicht übernehmen und will auch bevor sie die Jacke zurück schickt das Geld zurück erhalten ?! Ist das rechtens ? B droht nun mit Anwalt

Hallo

Ist denn die Jacke wie neu? Oder ist sie eindeutig nicht wie neu?
Und was genau stand in der Beschreibung? Nur ‚neuwertig‘?
Oder stand da auch: ‚Wenig getragen‘?

Das wäre eine wesentliche Frage. - Eine gesetzliche Definition von ‚wie neu‘ gibt es aber nicht.

Viele Grüße

hi,

wird noch der Ist-Zustand der Jacke verraten?

grüße
lipi

Hallo in der Beschreibung stand neuwertig wenig getragen und wurde von privat verkauft

Halt eine Kinderjahre wurde wenn’s hoch kommt 3 mal getragen und vor dem verkauf gewaschen und dann verkauft

Die Frage war nicht, wie oft sie getragen und gewaschen wurde, sondern wie der Zustand war.

Sieht aus wie neu keine Mängel nichts dran

Von welchem Verkaufspreis sprechen wir denn und wie viel Portokosten?
Welches Gericht wird sich damit wohl beschäftigen?

Den Fall wird man wohl nur im Einzelfall beurteilen können, anhand der eingestellten Fotos und der Jacke.

eBay Kleinanzeigen ist ja im Prinzip wie Flohmarkt. Gekauft wie gesehen. Nur, dass das mit dem sehen online schwierig ist. Als Kunde sollte einem das klar sein.

Mit verschwiegenen eindeutigen Mängeln sieht das anders aus, aber auch da ist das schwierig. Habe gerade ein hochwertiges Zelt gekauft, an dem eine Lasche mit Haken abgerissen ist, das war nicht beschrieben. Werde den Verkäufer mal anmailen, kann ja auch ein Versehen gewesen sein. Mal sehen, was er anbietet, wenn er sich stur stellt, habe ich halt Pech gehabt.

In diesem Sinne mein Vorschlag, ganz unjuristisch: " es tut mir leid, dass sie mit der Ware nicht zufrieden sind. Aus Kulanz biete ich eine Rückerstattung von x€ des Kaufpreises an und hoffe, dass wir den Streit so beilegen können."
Oder so in der Art.

Viele Grüße und viel Erfolg
Bufo

hi,

wie kommt der Käufer dann zu einer solchen Behauptung?
Und - nun muss ich leider dem VK unterstellen, dass er auch hier etwas verschweigt - wie kommt der VK dazu, der Sache auch nur einen Funken Glauben zu schenken?

den Mangel sieht der Käufer ja offenbar darin, dass sie nicht neu sei.
Hier wurde aber deutlich geschrieben, dass sie ‚wenig getragen, neuwertig‘ sei.

Gegen ‚wenig getragen‘ kann man schlecht mit ‚ist nicht neu‘ kontern.

Es fehlt etwas, oder mindestens eine Partei ist schlicht unverschämt.
Letzteres kann man, je nach Preis der Ware, unter Lebenserfahrung verbuchen.

grüße
lipi

Hallo,

in letzter Zeit beobachte ich eine Zunahme der „im-Nachhinein-Verhandler“. Die Ware (zuerst betraf es vor allem Autos) wird gekauft und bezahlt, anschließend begibt man sich auf die Suche nach Mängeln, zur Not „erfindet“ man welche. Mit diesen „Mängeln“ erpresst man den Verkäufer, gerne unter Androhung von Klagen.

Es kam sogar schon vor, dass der Käufer die Ware beim Erstgebrauch beschädigte und auf diesem betrügerischem Wege versuchte, seinen eigenen Schaden zu minimieren.

Hat der Verkäufer die Ware vor dem Verkauf ausführlich fotografisch dokumentiert? Ist also die Jacke von allen Seiten, vielleicht sogar im Detail fotografiert worden? Hat der Käufer die Mängel genauer beschrieben, anhand derer er die Jacke nicht „neuwertig“ empfindet? Könnten diese Merkmale wirklich vorhanden sein, bzw. kann man anhand der Fotos belegen, dass diese Mängel auf gar keinen Fall vorhanden sind?

Ich persönlich würde die Sache aussitzen - ich hätte allerdings auch genügend Bilder vorher gemacht und keine Anzeige mit dem Text „Beschreibung folgt gleich“ eingestellt.

Grüße
Pierre

P.S.: das Geschriebene stellt meine eigene Erfahrung und mein persönliches Rechtsempfinden dar. Ich kann und will keine professionelle Rechtsberatung, zum Beispiel durch einen Anwalt, ersetzen.

Lass Dich nicht darauf ein! Wenn in der Anzeige neuwertig stannd, kann der Käufer auch keine neue Jacke erwarten.
Wenn Du Dich doch darauf einläßt und es „blöd“ läuft, schickt der Dir die gleiche Jacke aber die ist dann mit offensichtlichen Mängeln.
Es gibt solche „Mitmenschen“. ramses90

Wenn du dir da ganz sicher bist, würde ich an deiner Stelle dem Käufer sagen, dass ich ihn zu unverschämt finde und die Jacke nun gar nicht mehr zurücknehme.

Das musst du als Privatverkäufer nämlich nicht, wenn deine Beschreibung zutreffend war.

Ähm - wenn die Jacke nicht der Beschreibung entspricht (worüber hier gestritten wird), wäre das ein Mangel, der selbstverständlich vom Verkäufer zu vertreten wäre. Und wenn nicht wirksam ausgeschlossen, gäbe es da noch eine Sachmangelhaftung oben drauf. ‚Privatverkäufer‘ heißt erstmal noch gar nichts.
Gruß
damals

Lies doch mal bitte den ganzen Satz, d. h. mit Nebensatz.
Ich habe geschrieben:
Das musst du als Privatverkäufer nämlich nicht, wenn deine Beschreibung zutreffend war.