Wenn man im Internet z.B. bei Ebay oder Amazon was als Privatmann verkauft, welche „Rechte und Pflichten“ hat man da als Verkäufer?
Wenn der Verkäufer z.B. sagt der Artikel funktioniert nicht, möchte das Geld zurück. Man lässt das Geld zurückgehen und die Ware funktioniert einwandfrei.
Wenn man schreibt „Ware getestet und funktioniert“ und das wegen Privatverkauf keine Garantieansprüche bestehen. Muß man dann trotzdem das Geld erstatten, wenn der Artikel angeblich defekt ist, obwohl er es beim Verkäufer nicht war?
Wenn man keine Möglichkeit hat ein Produkt zu testen, weil dazu nötige Geräte fehlen (z.B. ein Netzteil, oder altes Gerät, wo das Teil eingebaut wird) und dies auch schreibt, dass man es nicht testen konnte und nicht weiß, ob es noch funktioniert. Und es funktioniert tatsächlich nicht, muß man das dann wieder zurücknehmen? Ggf. wenn man schreibt das man es als Defekt verkauft, weil man dies nicht testen kann.
Ein Kunde einen Artikel zurückschicken möchte und vorher das Geld zurück haben möchte inkl. zusatzporto für den Rückversand. Muß/Soll man das Geld vorher überweisen oder erst, wenn man den Artikel zurückerhalten hat? Muß man das Porto überhaupt bezahlen?
Die Fragen beziehen sich nicht auf einen Fall und betreffen nicht mich. Also nicht dass man hier denkt, ich würde nur Ramsch verkaufen
Sind nur so Sachen, die mich halt interessieren würden.
Wenn man „getestet und funktioniert“ schreibt ist das eine „zugesicherte Eigenschaft“, die muss dann zutreffen. Heißt, gehts beim Kunden nicht, darf er zurückgeben und bekäme alle Kosten ersetzt (Porto Hin, Warenwert, Porto zurück).
Garantie sollte man nicht erwähnen, wenn man keine geben will. Man will keine geben, also schreibt man auch nicht rein, man gäbe keine. Doppeltgemoppelt !
Man schreibt, keine Sachmängelhaftung.
zu 3)
Dann darf man gar keine Dinge beschreiben, die man nicht sicherstellen kann.
Am besten man verkauft das dann ausdrücklich als "defekt " und macht viele Fotos, die auch den Ausstattungsumfang klären.
Defekt bedeutet es hat Fehler(kann sie haben) und muss ggf. repariert werden, es ist aber schon komplett. Es fehlen keine wesentlichen Teile(wenn dann muss man das benennen !)
zu 4 )
Man sollte schon verlangen Ware zurück, Geld zurück. Ggf. Ware abholen lassen oder Freipaketaufkleber zuschicken.
zu 1)
Wenn die angebliche Reklamation nach Rücksendung und Test nicht stimmt, dann könnte man (ob man es rechtlich durchsetzen sollte ?) Schadenersatz vom Käufer verlangen.
Wenn man im Internet z.B. bei Ebay oder Amazon was als
Privatmann verkauft, welche „Rechte und Pflichten“ hat man da
als Verkäufer?
Man kann bei Amazon nicht privat verkaufen.
Als privater Anbieter ist man verpflichtet, keine wesentlichen Informationen arglistig zu verschweigen.
Wenn der Verkäufer z.B. sagt der Artikel funktioniert
nicht, möchte das Geld zurück. Man lässt das Geld zurückgehen
und die Ware funktioniert einwandfrei.
…kann man den Artikel wieder anbieten.
Wenn man schreibt „Ware getestet und funktioniert“ und das
wegen Privatverkauf keine Garantieansprüche bestehen. Muß man
dann trotzdem das Geld erstatten, wenn der Artikel angeblich
defekt ist, obwohl er es beim Verkäufer nicht war?
Vermutlich ist „Gewährleistung“ gemeint. Nein. …ein Zeuge wäre allerdings hilfreich.
Wenn man keine Möglichkeit hat ein Produkt zu testen, weil
dazu nötige Geräte fehlen (z.B. ein Netzteil, oder altes
Gerät, wo das Teil eingebaut wird) und dies auch schreibt,
dass man es nicht testen konnte und nicht weiß, ob es noch
funktioniert. Und es funktioniert tatsächlich nicht, muß man
das dann wieder zurücknehmen? Ggf. wenn man schreibt das man
es als Defekt verkauft, weil man dies nicht testen kann.
Nein. Es war doch völlig korrekt beschrieben.
Ein Kunde einen Artikel zurückschicken möchte und vorher
das Geld zurück haben möchte inkl. zusatzporto für den
Rückversand. Muß/Soll man das Geld vorher überweisen oder
erst, wenn man den Artikel zurückerhalten hat? Muß man das
Porto überhaupt bezahlen?
Warum sollte man den Artikel zurücknehmen? Wenn man ein solches Recht einräumt, könnte man solche Vertragsbestandteile ja gleich mit definieren.
Die Fragen beziehen sich nicht auf einen Fall und betreffen
nicht mich.