Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag.
Also, ich habe vor ca. 3 Wochen, meinen Wagen(Opel Corsa OPC baujahr 2007, 47000km) privat verkauft. Der Wagen war unfallfrei und checkheft gepflegt. Ungefähr eine Woche vor dem Verkauf wurde der Wagen noch einmal in der Werstatt komplett überprüft. Ein paar Mängel wurden noch behoben (2 defekte radlager). Dann habe ich einen Käufer gefunden und habe einen Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser wurde auch nach einer probefahrt von mir, dem verkäufer und dem käufer unterschrieben, mit der anmerkung dass ab dem moment der verkäufer von allen problemen die danach auftauchen zu entbinden ist.
Allerdings hat der käufer sich gestern wieder gemeldet, mit dem Anliegen, dass der Motor(turbo und getriebe) jetzt kaputt ist. Er wollte dass ich für den schaden aufkomme.
Er hat hinzugefügt, dass es im Jahr 2008 oder 2009(das wusste er nicht mehr genau) in Brüssel ein Europaweites gesetz gestimmt wurde, indem hervorgeht, dass der Vorbesitzer noch 3 monate nach dem Verkauf für eventuelle Motorschaden aufkommen muss.
Nun meine Frage, muss ich jetzt für den Schaden aufkommen und soll ich mir einen anwalt anlegen?
p.s. Ich komme aus Luxemburg, falls das etwas ändert
Ich bedanke mich schon im voraus für eine möglich antwort
Mit freundlichen Grüßen
Vaggel