Privatverkauf meines autos

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag.

Also, ich habe vor ca. 3 Wochen, meinen Wagen(Opel Corsa OPC baujahr 2007, 47000km) privat verkauft. Der Wagen war unfallfrei und checkheft gepflegt. Ungefähr eine Woche vor dem Verkauf wurde der Wagen noch einmal in der Werstatt komplett überprüft. Ein paar Mängel wurden noch behoben (2 defekte radlager). Dann habe ich einen Käufer gefunden und habe einen Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser wurde auch nach einer probefahrt von mir, dem verkäufer und dem käufer unterschrieben, mit der anmerkung dass ab dem moment der verkäufer von allen problemen die danach auftauchen zu entbinden ist.

Allerdings hat der käufer sich gestern wieder gemeldet, mit dem Anliegen, dass der Motor(turbo und getriebe) jetzt kaputt ist. Er wollte dass ich für den schaden aufkomme.

Er hat hinzugefügt, dass es im Jahr 2008 oder 2009(das wusste er nicht mehr genau) in Brüssel ein Europaweites gesetz gestimmt wurde, indem hervorgeht, dass der Vorbesitzer noch 3 monate nach dem Verkauf für eventuelle Motorschaden aufkommen muss.

Nun meine Frage, muss ich jetzt für den Schaden aufkommen und soll ich mir einen anwalt anlegen?

p.s. Ich komme aus Luxemburg, falls das etwas ändert

Ich bedanke mich schon im voraus für eine möglich antwort

Mit freundlichen Grüßen
Vaggel

Sorry, da kann ich leider nicht helfen.

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag.

Also, ich habe vor ca. 3 Wochen, meinen Wagen(Opel

Corsa OPC

baujahr 2007, 47000km) privat verkauft. Der Wagen war
unfallfrei und checkheft gepflegt. Ungefähr eine Woche

vor dem

Verkauf wurde der Wagen noch einmal in der Werstatt

komplett

überprüft. Ein paar Mängel wurden noch behoben (2

defekte

radlager). Dann habe ich einen Käufer gefunden und

habe einen

Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser wurde auch nach einer
probefahrt von mir, dem verkäufer und dem käufer
unterschrieben, mit der anmerkung dass ab dem moment

der

verkäufer von allen problemen die danach auftauchen zu
entbinden ist.

Allerdings hat der käufer sich gestern wieder

gemeldet, mit

dem Anliegen, dass der Motor(turbo und getriebe) jetzt

kaputt

ist. Er wollte dass ich für den schaden aufkomme.

Er hat hinzugefügt, dass es im Jahr 2008 oder 2009(das

wusste

er nicht mehr genau) in Brüssel ein Europaweites

gesetz

gestimmt wurde, indem hervorgeht, dass der Vorbesitzer

noch 3

monate nach dem Verkauf für eventuelle Motorschaden

aufkommen

muss.

Nun meine Frage, muss ich jetzt für den Schaden

aufkommen und

soll ich mir einen anwalt anlegen?

p.s. Ich komme aus Luxemburg, falls das etwas ändert

Ich bedanke mich schon im voraus für eine möglich

antwort

Mit freundlichen Grüßen
Vaggel

Hallo Vaggel. Es tut mir leid, mit Autokauf kenne ich mich gar nicht aus. Tut mir leid.
Grüße trotzdem Günter

Bei einem Privatverkauf muss man alls verkaufer nich haften bzw garantie übernehmen oder irgentwas bezahlen was nach dem kauf kaputt geht. beim privatverkauf gilt gekauft wie gesehen! Aber einige versuchen es immer wieder…

Hallo Vaggel,

keine Ahnung ob es noch interessant ist, aber gemäß EU-Recht steht der der Verkäufer von gebrauchten Waren ein Jahr in der Gewährleistung, die aber von privaten Verkäufern ausgeschlossen werden kann. In den meisten Gebrauchtwagen-Kaufverträgen ist dieser Ausschluß bereits aufgeführt oder muss nur noch angekreuzt werden. Je nach dem was in deinem Kaufvertrag steht, gilt gekauft wie gesehen - auch wenn 100km nach dem Kauf der Motor hochgeht.

Gruß, Heiko!

Was der Käufer warscheinlich meint, ist das Gewährleistungsrecht, nachdem ein Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel haftet.

Ein privater Verkäufer kann die Sachmangelhaftung allerdings ausschließen, was aber im Kaufvertrag aufgeführt werden muss.

Andernfalls wäre der Anspruch des Käufers rechtlich durchsetzbar, solange der Verkäufer nicht rechtsverbindlich nachweisen kann, dass der Mangel bei Verkauf noch nicht bestanden hat.

Allerdings ist mir nicht bekannt, ob sich die Rechtlage in Luxemburg gegenüber Deutschland unterscheidet.