Also, ich habe vor ca. 3 Wochen, meinen Wagen(Opel Corsa OPC baujahr 2007, 47000km) privat verkauft. Der Wagen war unfallfrei und checkheft gepflegt. Ungefähr eine Woche vor dem Verkauf wurde der Wagen noch einmal in der Werstatt komplett überprüft. Ein paar Mängel wurden noch behoben (2 defekte radlager). Dann habe ich einen Käufer gefunden und habe einen Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser wurde auch nach einer probefahrt von mir, dem verkäufer und dem käufer unterschrieben, mit der anmerkung dass ab dem moment der verkäufer von allen problemen die danach auftauchen zu entbinden ist.
Allerdings hat der käufer sich gestern wieder gemeldet, mit dem Anliegen, dass der Motor(turbo und getriebe) jetzt kaputt ist. Er wollte dass ich für den schaden aufkomme.
Er hat hinzugefügt, dass es im Jahr 2008 oder 2009(das wusste er nicht mehr genau) in Brüssel ein Europaweites gesetz gestimmt wurde, indem hervorgeht, dass der Vorbesitzer noch 3 monate nach dem Verkauf für eventuelle Motorschaden aufkommen muss.
Nun meine Frage, muss ich jetzt für den Schaden aufkommen und soll ich mir einen anwalt anlegen?
p.s. Ich komme aus Luxemburg, falls das etwas ändert
Ich bedanke mich schon im voraus für eine möglich antwort
Also, ich habe vor ca. 3 Wochen, meinen Wagen(Opel
Corsa OPC
baujahr 2007, 47000km) privat verkauft. Der Wagen war
unfallfrei und checkheft gepflegt. Ungefähr eine Woche
vor dem
Verkauf wurde der Wagen noch einmal in der Werstatt
komplett
überprüft. Ein paar Mängel wurden noch behoben (2
defekte
radlager). Dann habe ich einen Käufer gefunden und
habe einen
Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser wurde auch nach einer
probefahrt von mir, dem verkäufer und dem käufer
unterschrieben, mit der anmerkung dass ab dem moment
der
verkäufer von allen problemen die danach auftauchen zu
entbinden ist.
Allerdings hat der käufer sich gestern wieder
gemeldet, mit
dem Anliegen, dass der Motor(turbo und getriebe) jetzt
kaputt
ist. Er wollte dass ich für den schaden aufkomme.
Er hat hinzugefügt, dass es im Jahr 2008 oder 2009(das
wusste
er nicht mehr genau) in Brüssel ein Europaweites
gesetz
gestimmt wurde, indem hervorgeht, dass der Vorbesitzer
noch 3
monate nach dem Verkauf für eventuelle Motorschaden
aufkommen
muss.
Nun meine Frage, muss ich jetzt für den Schaden
aufkommen und
soll ich mir einen anwalt anlegen?
p.s. Ich komme aus Luxemburg, falls das etwas ändert
Bei einem Privatverkauf muss man alls verkaufer nich haften bzw garantie übernehmen oder irgentwas bezahlen was nach dem kauf kaputt geht. beim privatverkauf gilt gekauft wie gesehen! Aber einige versuchen es immer wieder…
keine Ahnung ob es noch interessant ist, aber gemäß EU-Recht steht der der Verkäufer von gebrauchten Waren ein Jahr in der Gewährleistung, die aber von privaten Verkäufern ausgeschlossen werden kann. In den meisten Gebrauchtwagen-Kaufverträgen ist dieser Ausschluß bereits aufgeführt oder muss nur noch angekreuzt werden. Je nach dem was in deinem Kaufvertrag steht, gilt gekauft wie gesehen - auch wenn 100km nach dem Kauf der Motor hochgeht.
Was der Käufer warscheinlich meint, ist das Gewährleistungsrecht, nachdem ein Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel haftet.
Ein privater Verkäufer kann die Sachmangelhaftung allerdings ausschließen, was aber im Kaufvertrag aufgeführt werden muss.
Andernfalls wäre der Anspruch des Käufers rechtlich durchsetzbar, solange der Verkäufer nicht rechtsverbindlich nachweisen kann, dass der Mangel bei Verkauf noch nicht bestanden hat.
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob sich die Rechtlage in Luxemburg gegenüber Deutschland unterscheidet.