Hallo,
ich bin auf meiner Suche durch eBay gerade auf einen Verkaeufer gestoszen, der in seinen Angebotsbeschreibungen die Gewaehrleistung ausdruecklich ausschlieszt: „Da ich Privatverläufer bin kann ich keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen.Euer Gebot bestätigt das ihr mit meinen Bedingungen einverstanden seid.Bitte keine Spaßbieter,die würden dann Post von meinem Anwalt bekommen.“ - Nun hat er jedoch 8 Artikel im Angebot von denen 5 neu sind - und davon jeweils 2 bzw. 3 gleich sind.
Kann man bei einem solchen Artikelangebot nicht schon langsam von einer Verkaufstaetigkeit mit Gewinnabsicht sprechen und wuerde es sich dann nicht um einen gewerblichen Verkaeufer handeln, bei dem der Gewaehrleistungsauschluss nicht rechtmaeszig ist?
Viele Gruesze
Patrick
PS: Ich habe nicht vor zu kaufen, sowas ist mir von vornherein suspekt, ich wuerde nur gerne wissen, wie die rechtliche Lage aussieht.