ich hoffe, man kann mir ein paar hilfreiche Antworten geben.
Nun… Person 1 bietet eine Sofagarnitur privat an und es meldet sich auch jemand auf die Anzeige.
Guckt es sich an und meint, das er interessiert sei. Der pot.Käufer zahlt aber noch nicht und meint, das er Garnitur gerne in der nächsten Woche irgendwann abholen will. Er meldet sich dann per Email. Er hinterlässt keinen Namen, keine Telefonnummer etc.
Das war vor einer Woche.
Hat der pot.Käufer noch ein Anrecht auf die Couchgarnitur, wenn Person 1 die noch mal privat anbietet?
Nun… Person 1 bietet eine Sofagarnitur privat an und es
meldet sich auch jemand auf die Anzeige.
Guckt es sich an und meint, das er interessiert sei. Der
pot.Käufer zahlt aber noch nicht und meint, das er Garnitur
gerne in der nächsten Woche irgendwann abholen will. Er meldet
sich dann per Email. Er hinterlässt keinen Namen, keine
Telefonnummer etc.
Das war vor einer Woche.
entscheidend ist, ob bereits ein gültiger Vertrag geschlossen wurde. Ein solcher setzt eine von den Vertragspartnern geäußerte Willenserklärung voraus. Der Verkäufer muss also klar bekundet haben, an den Käufer verkaufen zu wollen, der Käufer muss klar bekundet haben, kaufen zu wollen. Das sehe hier nicht, da hier nur von „Interesse“ und einem „potentiellen“ Käufer die Rede ist.
Hat der pot.Käufer noch ein Anrecht auf die Couchgarnitur,
wenn Person 1 die noch mal privat anbietet?
Solange kein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, sehe ich keinerlei Verpflichtung zur Abnahme, Zahlung oder Übereignung.