Hallo Leute,
ich habe mal folgende Frage, ich habe bei Ebay ein Buch erstanden, welches ich für meine selbstständige Tätigkeit nutzen möchte.
Nun erklärt mir der Verkäufer er dürfe aus rechtlichen Gründen keine Rechnung, auch keine Quittung ausstellen, die seinen Namen trägt?
Kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich brauche halt zumindest eine Quittung um diese beim FA vorzulegen.
Wie seht ihr das.
Liebe Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen!
Nun erklärt mir der Verkäufer er dürfe aus rechtlichen Gründen
keine Rechnung, auch keine Quittung ausstellen, die seinen
Namen trägt?
Das ist natürlich Blödsinn, was der Vk. behauptet, und das kommt wohl einfach nur von Unwissenheit. Entweder klärst Du ihn umfangreich auf…
Ich brauche halt zumindest eine Quittung um diese beim FA
vorzulegen.
…oder Du verwendest als Quittung/Zahlungsbeleg einen Ausdruck der Verkaufs-E-Mail plus Kopie des entsprechenden Kontoauszuges. (Mir fiele jetzt nicht ein, warum das FA einen „derartigen“ Kauf-Beweis nicht akzeptieren sollte.)
HTH. CU DannyFox64
Hallo,
er darf (und muss auf Verlangen) eine Quittung ausstellen. Er darf darauf allerdings keine MwSt ausweisen. Alterantiv kannst Du bei Deinem Finanzamt nachfragen, ob Ausdrucke von ebay-Mails akzeptiert werden, teilweise passiert das nämlich.
Gruß,
Myriam
Nun erklärt mir der Verkäufer er dürfe aus rechtlichen Gründen
keine Rechnung, auch keine Quittung ausstellen, die seinen
Namen trägt?
Sind die „rechtlichen Gründe“ etwa die Besitzrechte des eigentlichen Eigenümers, deren Verletzung über die Quittung nachweisbar wäre? 
Insofern wäre die Angabe von „rechtlichen Gründen“ schon nachvollziehbar, aber juristisch nicht haltbar:
BGB § 368 Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
Ich habe ein Buch von diesem " Privatverkäufer " ersteigert und wollte eben eine Quittung, diese wollte er mir verweigern, da er beim FA nicht auffällig werden möchte.
Gruß Jürgen
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Hallo
Ich habe ein Buch von diesem " Privatverkäufer " ersteigert
und wollte eben eine Quittung, diese wollte er mir verweigern,
da er beim FA nicht auffällig werden möchte.
Wenn der sehr viel verkauft, kann das auch evtl. Probleme geben, selbst wenn er nur seinen alten Krempel verkauft.
Viele Grüße
Simsy
Wenn der sehr viel verkauft, kann das auch evtl. Probleme
geben, selbst wenn er nur seinen alten Krempel verkauft.
Aber das kann ja wohl kaum das Problem des Käufers sein. Her mit der Quittung, aber dalli 
Gruß,
Myriam