Privatverkauf Rücknahmeverpflichtung?

Hallo, ich habe außerhalb von eBay eine ungetragene Daunenjacke für 45€ verkauft. Die Jacke war in einem einwandfreien Zustand. Jetzt behauptet die Käuferin, die Jacke wäre über und über mit Flecken und Fettflecken :flushed:. Sie hat die Jacke lt. Ihrer Aussage wieder an mich zurück gesandt und fordert das Geld zurück.

Das Geld ist mir erstmal egal, aber ich habe Angst, dass die Käuferin die Jacke absichtlich „dreckig“ gemacht hat. Werde ja sehen, wie die Jacke aussieht, wenn das Paket ankommt. Habe ja noch die Fotos von der Jacke, bevor ich sie verschickte.

Die Jacke war wirklich in einem einwandfreien Zustand. Ich gehe eher davon aus, dass ihr die Jacke als solche nicht gefiel.

Muss ich die Jacke zurücknehmen?

Direkt über eBay bin ich seit 2001 und habe bisher nur positive Resonanzen bekommen, sowohl als VK als auch als K. Unbegreiflich.

Hallo,

was heißt denn das genau?

Gruß,
Steve

Also praktisch eBay Kleinanzeigen ohne Abholung sondern mit Überweisung des Geldes und Versand der Jacke. Hatte der Käuferin Paypal mit Käuferschutz angeboten, wollte Sie aber nicht.

Hallo,
wenn Du Gewährleistungs-/Sachmängelhaftung in der Beschreibung ausgeschlossen hast, bist Du aus der Verantwortung, wenn nicht, hat der Käufer ein Nachbesserungsrecht.
Soll Dir die Ware (auf eigene Kosten) zurückschicken … und Du guckst Dir das mal an.
mfG

Hallo

Wenn du sicher bist, dass es stimmt, und wenn du evtl. noch jemanden kennst, der die Jacke vorher gesehen hat, würde ich an deiner Stelle das Paket nicht annehmen.
Wichtig wäre auch, dass man den Nachbarn bescheid sagt, dass sie es nicht annehmen sollen.
Und an den Briefkasten groß dranschreiben: Keine Ersatzzustellung an Nachbarn!
Wenn es benachrichtigt wird, hingehen und gucken ob es das Paket ist und dann Annahme verweigern. - Oder es erst gar nicht abholen.

Wenn du die Jacke erstmal wieder hast, und der nimmt sie dann einfach nicht zurück, was ist denn dann?
Solche Fehler wie Flecken belegt man erstmal mit Foto, und dann schaut man weiter.

Viele Grüße

Das ist leider kompletter Unsinn. Selbstverständlich muss auch dann die Ware der Beschreibung entsprechen.
Gruß
anf

Toll. Und das bewirkt dann was genau, außer einer Schadensersatzpflicht für dadurch entstehende Kosten? Wer die Ware nicht annimt, muss für Mängel nicht geradestehen? Was man nicht sihet, ist auch nicht wahr? Oder ist es neuerdings so, dass der Käufer nach Belieben die Ware zurückschicken kann und er erlangt automatisch Anspruch auf Geld-zurück, wenn der Verkäufer die Ware angenommen hat?

So ein Unsinn…

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Eine fehlerhafte Artikelbeschreibung ist gar nicht Bestandteil von Jaths Anfrage, und wenn sie den „Ausschlusstext“ drunter geschrieben hat ist Jath raus aus der Verantwortung, wie ich geschrieben habe.
…Selbstverständlich muss auch dann die Ware der Beschreibung entsprechen…
Hat niemand etwas anderes behauptet und es wurden auch keine gesetzeskonformen Beschreibungsinhalte erfragt. Für Dich besser Deine postings nicht auf die Nachtzeit zu legen :beer: :beers:

Doch, genau das ist hier das Problem.
Lies mal:
http://www.recht-dd.de/bgh-urteil-ebay-verkaufer-haftet-trotz-ausschluss-der-gewahrleistung-fur-zugesicherte-eigenschaften/
Wenn die Jacke als ‚einwandfrei‘ verkauft wurde, aber in Wirklichkeit lauter Flecken hat, nützt ein Ausschluss der Sachmangelhaftung GENAU NICHTS.

Du liegst mit Deinen Behauptungen leider immer noch komplett daneben. Und das ist völlig unabhängig von der Uhrzeit.

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Tja - entweder die Jacke ist in dem Zustand wie sie in der Anzeige beschrieben wurde und Du kannst das beweisen, dann gibt es keinerlei Rückgabe- / Widerrufsrecht für den Käufer.
Wenn dagegen die Jacke wirklich fleckig ist und der Käufer kann beweisen, dass sie bereits bei Ankunft im unbeschädigten Paket in diesem Zustand war, hat er Anspruch auf Geld-zurück.

Wer hier was wie beweisen kann, kann ich aus der Ferne nicht feststellen. Ob es sich lohnt, sich ggf. darüber zu streiten bis hin zu Anwalt und Gericht musst Du ebenfalls selber wissen. Natürlich können sich Käufer und Verkäufer auch auf eine Vertragsauflösung einigen und jeder zahlt seine Portokosten o.ä…

Beachte bitte: ianal!
Gruß
anf

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Heute war das Paket leider noch nicht da. Ich hatte ihr ja gesagt, dass Sie Fotos von den Flecken machen sollte, hat Sie abgelehnt. Mit mir kann man ja reden, sollte da wirklich ein Fleck gewesen sein, den ich wirklich nicht gesehen habe…aber zu behaupten, die ganze Jacke wäre dreckig und über und über mit Schwarzen Flecken… So blind kann weder ich noch meine Mutter (die zu Besuch war) sein. Und gerade bei so einer Knallroten Jacke würden schwarze Flecken auffallen.

dann darfst Du Dir Jaths Eingangsposting noch einmal durchlesen, daraus geht hervor, daß ihr die Verunreinigung der Jacke zu Unrecht unterstellt wird. Das ist Inhalt Ihrer Anfrage.
Die vorsätzliche Täuschung durch eine verschwiegenen Verunreinigung oder später auftretene Mängel in Verbindung mit der Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses ist ein Fass das Du geöffnet hast aber hier gar keine Rolle spielt.

Das ändert aber nunmal genau nichts daran, dass Deine Behauptung

schlicht falsch ist.

Nö. Das hast Du ganz alleine aufgemacht. Wie Du aus meinem Zitat DEINES Postings ganz leicht entnehmen kannst.

Das wussten wir BEIDE zu diesem Zeitpunkt nicht.

Hallo,

es geht hier darum, dass behauptet wird, der Zustand der Jacke wäre nicht so wie beschrieben.

Wenn der jetzige Zustand von deiner Artikelbeschreibung abweicht, stellt sich die Frage, wer was beweisen kann.

Warte mal die Rücksendung ab. Ist ja nett, dass diese erfolgt, ohne dass du zuvor den Zahlbetrag erstatten solltest!

Kommt die Jacke einwandfrei zurück, dann kurze Info an den Käufer: „Vielen Dank für Ihre Rücksendung. Nach eingehender Prüfung konnte ich mich nochmals davon überzeugen, dass die Jacke in einem einwandfreien Zustand ist. Sie können diese gerne bei mir abholen, um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Wenn Sie möchten, kann ich Sie Ihnen auch zuschicken. Die Kosten für Verpackung und Versand in Höhe von 6,50€ überweisen Sie mir dazu bitte vorab auf…“

Kommt sie dreckig zurück, würde ich mal überlegen. Kannst du den einwandfreien Zustand beim Versand beweisen? Nein? Dann überlege: Ist eine Reinigung möglich und bezahlbar? Dann mach das und schicke die Jacke zurück. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie und wann es zu den Verschmutzungen gekommen ist. Aus Kulanz habe ich die Jacke auf meine Kosten reinigen lassen und schicke sie hiermit zurück. Wie Sie an Hand der beigefügten Fotos sehen können, habe ich sie in einwandfrei sauberem Zustand verschickt und gut verpackt. "

Du fängst an zu verstehen, sehr gut. Überleg Dir besser gleich am Anfang wie Du was raushaust, das erspart Gezappel am Schluss!
mfG und bye :beers:

Du machst Dich grad lächerlich.
Aber jeder wie er mag.