Hallo,
obwohl es auch ein Ebay-Brett gibt, möchte ich die Frage hier stellen, da es um einen Rechtsaspekt geht:
Wenn man bei Ebay als Privatverkäufer registriert ist, schreibt das Programm, wenn man einen Artikel zum Verkauf stellt, automatisch und standardmäßig „Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf“ dazu.
Die meisten Anbieter setzen manuell noch einen Hinweis wie „Gewährleistung laut EU Recht … Paragraph … usw. ausgeschlossen“ dazu.
Ist der Zusatz noch erforderlich, um Ansprüche auszuschließen, falls innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt, oder reicht schon die standardmäßig eingefügte Erklärung, dass es sich um einen Privatverkauf handelt?
Grüße
Carsten