Privatverkauf und Gewährleistungausschluss

Hallo,

obwohl es auch ein Ebay-Brett gibt, möchte ich die Frage hier stellen, da es um einen Rechtsaspekt geht:

Wenn man bei Ebay als Privatverkäufer registriert ist, schreibt das Programm, wenn man einen Artikel zum Verkauf stellt, automatisch und standardmäßig „Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf“ dazu.

Die meisten Anbieter setzen manuell noch einen Hinweis wie „Gewährleistung laut EU Recht … Paragraph … usw. ausgeschlossen“ dazu.

Ist der Zusatz noch erforderlich, um Ansprüche auszuschließen, falls innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt, oder reicht schon die standardmäßig eingefügte Erklärung, dass es sich um einen Privatverkauf handelt?

Grüße
Carsten

Hi

Wenn man bei Ebay als Privatverkäufer registriert ist,
schreibt das Programm, wenn man einen Artikel zum Verkauf
stellt, automatisch und standardmäßig „Keine Rücknahme. Dies
ist ein Privatverkauf“ dazu.

Ich lehn mich mal aus den Fenster und behaupte damit ist die 14 tägige Rückgabe-/Widerrufsfrist gemeint. http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Gewährleistungsausschluss tät ich extra erwähnen. Genauso kurz.

MfG
Lilly

Hallo!

Ist der Zusatz noch erforderlich, um Ansprüche auszuschließen,
falls innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt,
oder reicht schon die standardmäßig eingefügte Erklärung, dass
es sich um einen Privatverkauf handelt?

Weder noch, würde ich sagen. Ob Du ein Privatverkäufer oder ein gewerblicher Verkäufer bist, hängt mE weder von deiner Ebay-Anmeldung noch von irgendwelchen Klauseln ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ebay#Rechtliches

Gruß,
Max

estmal: der hinweis auf „EU-Recht“ ist völliger nonsens. irgend einer meinte wohl mal, hier besonders kreativ sein zu müssen und irgendwie wurde diese oder eine ähnlicher text dann von anderen übernommen und hat sich so verbreitet.

aber: die klausel „rücknahme ausgeschlossen“ ist noch kein gewährleistungsausschluss!
rücknehmen kann man nämlich immer, auch wenn kein mangel vorliegt - muss man aber nicht.
gewährleisten indes muss man von gesetzes wegen, kann dies jedoch als privater verkäufer ausschließen. und das muss man dann auch so tun, das dies dem käufer vor dem kauf klar ist.
also muss ein extra satz mit rein wie „unter gewährleistungsausschluss“ oder „jegliche gewährleistung schließe ich aus“ oder was ähnliches.

mfg yannick

Hallo!

Die meisten Anbieter setzen manuell noch einen Hinweis wie
„Gewährleistung laut EU Recht … Paragraph … usw.
ausgeschlossen“ dazu.

Ehrlich? Die schreiben einen Paragraphen dazu? Interessiert mich, was das für einer sein soll. Das neue EU-Recht hat ja bekanntlich das Landgericht Hamburg am 12. Mai 1998 beschlossen…

Ist der Zusatz noch erforderlich, um Ansprüche auszuschließen,
falls innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt,
oder reicht schon die standardmäßig eingefügte Erklärung, dass
es sich um einen Privatverkauf handelt?

Und wie der erforderlich ist! Die Rücknahme-Floskel gibt nur das wider, was das Gesetz ohnehin sagt: Dass nämlich die Möglichkeit zum Widerruf nur gegeben ist, wenn der Verkäufer als Unternehmer handelt. Aber selbstverständlich müssen auch Verbraucher vom Gesetz dafür geradestehen, dass das Zeug, welches sie verkaufen, frei von Mängeln ist. Wollen sie das ausschließen, müssen sie das mit dem Käufer vereinbaren.

http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle19.php

Hallo,
schreibt der Privatverkäufer:
„Schliesse jede Haftung für Sachmängel am Kaufgegenstand aus“
ist er raus aus der Gewährleistung, natürlich muß die Artikelbeschreibung stimmen. Deine beschriebene Ergänzung der Einstellungssoftware erachte ich nur als allgemeine Info.
mfG