Nehmen wir an Herr G. hat einem Bekannten eine Küche verkauft und erhält dafür 700 Euro. Herr G. stellt auf wunsch des Bekannten eine Quittung aus.
Muss der Verkauf steuerlich gemeldet werden oder hat dieser sonstige steuerliche Auswirkungen?
Nehmen wir an Herr G. hat einem Bekannten eine Küche verkauft und erhält dafür 700 Euro. Herr G. stellt auf wunsch des Bekannten eine Quittung aus.
Muss der Verkauf steuerlich gemeldet werden oder hat dieser sonstige steuerliche Auswirkungen?
Finden solche Küchenverkäufe regelmäßig statt? Also schnitzt der G vielleicht welche, um sie dann zu verkaufen?