Hallo.
Ich habe ein paar Fragen zu folgender Situation:
Ich wollte im Sommer 2016 einen gebrauchten Gegenstand für 2400 Euro kaufen. (Kein illegaler Gegenstand o.Ä.)
Der Verkäufer und ich haben uns darauf geeinigt, dass die Hälfte des Preises bezahlt wird. Dann wird der Artikel verschickt und ich kann ihn prüfen. Dann entweder zurückschicken oder den Restbetrag bezahlen.
Nach dem Bezahlen des ersten Teils kam der Artikel nicht bei mir an.
Der Verkäufer meinte, er kann wegen zwischenzeitlicher Gefängnishaft keine Bankgeschäfte oder sonstige Handlungen mehr durchführen.
Seitdem wurde ich etwa 3x von einer vorzeitigen Entlassung au die nächste vertröstet.
Er antwortet mir jedes Mal innerhalb von ein paar Tagen auf meine 3- oder 6- monatlichen Emails, in dem ich ihn an diesen Sachverhalt erinnere. Und er ist jedes Mal nach wie vor gewillt, die Schuld nach seiner Entlassung zu begleichen.
Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen. Die angebliche definitive Entlassung ist nun irgendwann Mitte 2019.
Dinge die ich sicher weiß:
Der Verkäufer ist wirklich der, der er vorgibt zu sein. (Persönlich schon getroffen)
Der Verkäufer sitzt tatsächlich im Knast. (Kontakt zur JVA)
Bei der Polizei war ich (noch) nicht.
Fragen:
- Wie handlungsunfähig ist ein Gefängnisinsasse? Emails schreiben kann er.
- Verjährt diese Angelegenheit? Er bekennt sich ja regelmäßig per Email schuldig.
- Kann ich als Privatperson Verzugszinsen auf meine 1200Euro verlangen?
- Kann ich meine zeitlichen Aufwände (seitenweise Emails) irgendwie finanziell geltend machen?
Dankeschön!