ist es ein Privatverkauf, wenn eine Schule Geräte (z.B. PC) an Schüler verkauft?
Hintergrund, es ist beabsichtigt, eine Sammelbestellung von Tablets für Schüler abzusetzen. Da die Schule die neuen Geräte an die Schüler zum Einstandspreis weiterverkauft hat die Schule Bedenken wegen der Gewährleistung bzw. Garantie.
Ich bin der Meinung es handelt sich um einen Privatverkauf, da die Schule ja keinen regelmäßigen Handel mit den Geräten betreibt und auch keinen Gewinn anstrebt.
ist es ein Privatverkauf, wenn eine Schule Geräte (z.B. PC) an
Schüler verkauft?
Hintergrund, es ist beabsichtigt, eine Sammelbestellung von
Tablets für Schüler abzusetzen. Da die Schule die neuen
Geräte an die Schüler zum Einstandspreis weiterverkauft hat
die Schule Bedenken wegen der Gewährleistung bzw. Garantie.
Ich bin der Meinung es handelt sich um einen Privatverkauf, da
die Schule ja keinen regelmäßigen Handel mit den Geräten
betreibt und auch keinen Gewinn anstrebt.
auch eine schule kann, wenn sie selbst eine juristische person des öffentlichen rechts ist bzw. für eine solche (z.b. die gemeinde) handelt, unternehmerin iSd § 14 bgb sein. dies setzt nur voraus, dass sie privatrechtlich handelt und die ware planmäßig gegen entgelt anbietet.
da unklar ist, warum die schule die tablets verkauft, kann man hier auch nicht mehr sagen…
p.s. auch bei einem verkauf zwischen privaten gilt das gesetzliche gewährleistungsrecht bzw. in diesem zusammenhang kann ebenfalls eine garantievertrag geschlossen werden…
es müsste doch ein unterschied sein, ob die schule nur bestellungen (und geld) sammelt und dann weiterleitet oder ob sich die schule 235 tablets „auf lager“ legt und an die schüler verkauft, oder?