Guten Abend,
ein Kinderwagen soll verkauft werden (Privatverkauf) und die Interessenten probieren diesen vor dem Besitzer und einem weiteren Zeugen aus. Dabei streift der Wagen eine Hauswand wodurch das Gestell auffallende Kratzer davonträgt. Der Wagen war bis dahin ohne Makel.
Wie muss man hier nun verfahren?
Danke für die Antworten.
Hallo,
bei dieser Testfahrt muss der Fahrer für den enstandenen Schaden haften. Es sei denn, er kann plausibel erläutern, dass er dem entgegenkommendem Haus, nicht ausweichen konnte.
Daher mal zum Gutachter (Versicherung) fahren und schätzen lassen!
Die Voll- und Teilkasko scheitet hier aus, aber die Prvathaftpflicht des Fahrers könnte Abhilfe schaffen!
VG, René
Der Kinderwagen wurde gegen die Hauswand gefahren, kein Auto.
Ich hätte besser erneut Kinderwagen geschrieben und nicht Wagen. Mein Fehler.
Hallo,
lächle und lies meinen Text nochmal!
Das es ein Kinderwagen war, ist schon verständlich! 
(sonst wäre die Privathaftpflicht nicht erwähnt worden!)
VG, René
Und wieso schreibst du dann von Autoversicherungen?
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Hallo,
hatte von Autoversicherung nix geschrieben!
Da aber manche wohl nur „trockene“ Bücher lesen, hier zum besseren Verständnis:
Der Schaden wurde beim probekinderwagenschieben verursacht. Der Kinderwagenprobeschieber ist für den Schaden haftbar.
Daher kann der Kinderwagenprobeschieber, dies seiner Privathaftpflichtversicherung melden.
René
Hmm, jetzt bin ich verwirrt. (Ich bin zudem selbst keine Autobesitzerin und habe von selbigen auch keine Ahnung, deswegen irritiert mich die Aussage mit Vollkasko etc. noch mehr…)
Also der Kinderwagen hat 245,00 Euro gekostet, ist gebraucht aber hatte keine Mängel wie beschrieben, keine Kratzer, Bereifung immer noch 1A, eben top. Dann wurde der Kinderwagen im Beisein der Besitzerin ausprobiert, ein weiterer Zeuge war anwesend. Der Kinderwagen wurde - nicht mit Absicht - direkt an der Hauswand entlang geschoben wodurch das Gestell große Kratzer davon getragen hat. Er war vorher wie gesagt ohne jegliche Mängel.
Die Tester wollen den Kinderwagen beschädigt nicht nehmen und zeigten sich auch nicht bereit für den Schaden aufzukommen.
Danke nochmal!
hatte von Autoversicherung nix geschrieben!
Doch, oder was ist eine Kaskoversicherung sonst? Natürlich hast du geschrieben, dass sie ausscheide, aber das tut hier wohl auch die Lebensversicherung, ohne dass es dieser Erwähnung bedürfte.
Da aber manche wohl nur „trockene“ Bücher lesen, hier zum
besseren Verständnis:
Ich lese nicht nur „trockene“ Bücher, sondern auch „lustige“ Postings hier bei w-w-w und mal trockene, mal lustige Schriftsätze von Juristen etc. pp. Das nur so am Rande.
Der Schaden wurde beim probekinderwagenschieben verursacht.
Der Kinderwagenprobeschieber ist für den Schaden haftbar.
Daher kann der Kinderwagenprobeschieber, dies seiner
Privathaftpflichtversicherung melden.
Das stimmt allerdings.
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Hallo,
wäre auch Vorraussetzung zur Regulierung des Schadens über die Privathaftpflicht!
und zeigten sich auch nicht bereit für den Schaden aufzukommen.
Die wird hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
aber etwas anders beschrieben! 
Überzeugungsarbeit kann hier wohl dann nur der Anwalt leisten!
VG, René
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