http://www.ebay.de/gds/Unversicherter-Versand-beim-Privatverkaeufer-/10000000001424194/g.html
Mal ein Artikel dazu
http://www.ebay.de/gds/Unversicherter-Versand-beim-Privatverkaeufer-/10000000001424194/g.html
Mal ein Artikel dazu
Hallo! Ich habe vor einer Woche meine gebrauchte PS Vita über willhaben.at verkauft. Dabei wurden Zahlungsinformationen und Versandadresse mit dem Käufer per email ausgetauscht! Nach Zahlungseingang hatte ich die PS Vita in Originalverpackung und neutral verpackt versendet! Leider unversichert als Großbrief aufgegeben, hatte es eilig und habe einfach nur zum Postbeamten gesagt, er soll es am günstigsten verschicken! Hatte bis jetzt immer eine Möglichkeit dabei das Paket zu verfolgen, also dachte ich wird hier wohl auch so sein! So Samstags aufgegeben, bis gestern am Donnerstag hat der Käufer noch immer nichts erhalten, dabei wurde es gerade mal 40km weit verschickt! So nun aber zu meiner eigentlichen Frage, ich habe nachgelesen dass das Risiko eigentlich bei der Übergabe des Pakets an die Post von mir an den Käufer übergeht und ich eigentlich aus dem Schneider bin?! Der Verkäufer hat auch nichts geschrieben dass er das Paket versichert versendet haben will! Einfach nur, „bitte schick es nach Zahlungseingang sofort los“. Natürlich tut es mir auch leid für ihn dass die Vita vielleicht verloren gegangen oder durch andere Hausbewohner gestohlen wurde, wenn der Postbote das Paket einfach abgestellt hat, aber ich seh auch net ein dass ich den Kaufpreis rückerstatte und meine Vita dann weg is! Danke schon mal!
Hallo!
Schön dumm oder unbedarft ( Kosten bezahlt doch üblich der Käufer, also warum will man sparen und sich Ärger aufhalsen ?)
Grundsätzlich hat der Privatverkäufer mit dem Aufgeben der Sendung bei der Post oder selbst beim Einwurf in einen Briefkasten seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt.
Risiko des Verlustes oder Beschädigung (soweit gut verpackt) trägt der Käufer.
Nur…
Man muss es ja beweisen, man hat es auf den Postweg gebracht.
Und das kann man üblich und einfach nur mit der Einlieferquittung, also wenn man einen versicherten/nachgewiesenen Versand wählt ( das wäre Paket,nicht Päckchen! oder Einschreiben)
MfG
duck313
Naja, die Rechnung habe ich, jedoch steht da keine Info an wen oder wohin das ganze gegangen ist… Ja, dass ich das ganze versichert aufgeben hätte sollen ist mir nun auch bewusst… War in Eile und dachte der wird das schon richtig machen bei der Post!
Gem § 447 I BGB geht das Risiko des Untergangs tatsächlich nur dann auf den Käufer über, „sobald der Verkäufer die Sache dem (…) Frachtgutführer (…) ausgeliefert hat.“
Da du genau dies bei einem gewöhnlichen Großbrief nicht glaubhaft machen kannst, schuldest du den Kaufpreis einschl. Versandkosten erstattet, wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, weil er die Ware nicht erhalten haben will
G imager
Tatsächlich wäre ein Einwurfeinschreiben (2,40 € + 1,80 €) i. S. d. § 447 I BGB hinreichend, Auslieferung der Sendung nachzuweisen und Gefahrübergang dem K aufzuerlegen.
Hingegen schuldet der VK keine (auch nicht eine über darin enthaltende Haftung von bis zu 20 EUR hinausgehende) Versicherung.
G imager
Hallo!
Du verstehst es immer noch nicht ganz.
Nicht versichert wäre wichtig, sondern Nachweis der Einlieferung bei der Post.
Das wäre z.B. Einschreiben, sogenanntes Einwurfeinschreiben ist da das preiswerteste für Briefe.
Da ist zwar eine kleine Versicherung (20-40 € etwa) im Porto mit drin, aber wichtig ist halt der Nachweis, man hat es überhaupt auf den Versandweg gebracht.
Ob es dann verlorengeht wäre Dir dann egal.
MfG
duck313