Privatverkauf, wie schaut die Rechtslage aus?

Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage. Angenommen, eine Privatpersond bietet ein Handy auf einer Plattform an…z.B. Facebook oder Lokalisten. Das Handy ist in eine technisch und optischen guten Zustand. Die Person möchte 190 Euro haben…

Es findet sich ein Käufer. Beide entscheiden sich, dass das Handy auf 2 Raten bezahlt werden kann. Eine Anfang des Monats 120€ und eine Ende des Monats 70€.

Verkäufer übergibt das Handy komplett auf Werkzurückstellt. Käufer kennt sich nicht mit dem Gerät aus und lässt viele „Experten“ daran rumspielen. Nach einem Tag erzählt der Käufer, dass das Gerät heiß wird wenn es an den Netzstecker angeschlossen wird. Verkäufer gibt den Rat mal zu schauen wie viele Anwendungen an sind und diese zu schließen.

Wieder eine Woche später teilt der Käufer mit, dass das Handy runtergefallen ist und das Display kaputt ist…

Ende des Monat möchte Verkäufer sein Restgeld haben, jetzt stellt sich der Käufer auf sturr und behauptet, das Handy wäre schon kaputt gewesen, weil es immer so heiß geworden ist und deswegen möchte er nichts mehr zahlen!

Es ist kein richtiger Kaufvertrag abgeschlossen worden. Aber es ist alles schriftlich auf der Plattform festgehalten worden. Summe, Teilzahlung, das Runterfallen des Handys…usw.

Wier schaut die Rechtslage aus? Muss der Verkäufer auf seine restlichen 70 Euro verzichten?

MfG und Danke

entschuldigung, für die Rechtschreibung! Hab das vom Handy geschrieben :frowning:

Mon,

jetzt
stellt sich der Käufer auf sturr und behauptet, das Handy wäre
schon kaputt gewesen

Dann müsste er das wohl beweisen.

Gruß

TET