Privatvermietung

Wenn man ein Haus kaufen will zu welchem noch ein kleines Nebengebäude gehört und darin noch eine ältere Dame wohnt die hierfür 200 € Kaltmiete zahlt, was muss man dann bei der Steuer beachten?

In dem Haus müssten noch einige Renovierungen gemacht werden. Kann man die auch steuerlich absetzen, obwohl dies nicht das vermietete Haus ist sondern das vom Eigentümer bwohnte? Was bleibt von den 200 € Miete nach Steuerabzug übrig?

Vielen Dank.

Hallo!

Wenn man ein Haus kaufen will zu welchem noch ein kleines
Nebengebäude gehört und darin noch eine ältere Dame wohnt die
hierfür 200 € Kaltmiete zahlt, was muss man dann bei der
Steuer beachten?

Der Betrag ist zu versteuern. Anteilige Werbungskosten sind steuerlich abzugsfähig.

In dem Haus müssten noch einige Renovierungen gemacht werden.
Kann man die auch steuerlich absetzen, obwohl dies nicht das
vermietete Haus ist sondern das vom Eigentümer bwohnte?

Man darf es nicht. Ob man es nicht kan ist was anderes.

Was bleibt von den 200 € Miete nach Steuerabzug übrig?

Das kommt auf die individuellen Steuerlichen Verhältnisse an. Steuersatz der abgezogen wird sind zwischen 0 und 42% ü Soli + KiSt.

Gruß

Jörg

Ein vom Eigentümer selbst bewohntes Haus oder Wohnung ist sein Privatvermögen und interessiert das Finanzamt nicht: Keine Einnahmen und keine Ausgaben.
Einkünfte (= Einnahmen abzüglich damit zusammenhängende Ausgaben sind in der Einkommensteuererklärung (Anlage V) anzugeben.