man spricht immer vom Ehegatten, d.h. wenn nicht verheiratet
wird wohl die Mutter das Sorgerecht haben und das
Kind in der AOK mitversichern können.
Sollten sie verheiratet sein (???) kommt es immer noch
darauf an, wieviel Einkommen der Vater tatsächlich hat.
Liegt das Einkommen über 3.375,00 Euro mtl. hat das Kind
keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei
der Mutter (AOK) - ansonsten schon.
das kind kann über die kostenlose familienversicherung bei der mutter gesetzlich versichert werden. natürlich kann der vater es auch bei sich mit privat versichern. das steht ihm natürlich immer frei.
wie Günter schon sagte, hängt es immer am Ehegatten…
und natürlich auch wie Oliver sagte, kannst du das Kind privat versichern. Das ist aber eine Möglichkeit, kein Muss.
Das Kind muss allerdings mindestens bei der Mutter versichert werden, da sie wohl das Hauptsorgerecht haben wird.
Ansonsten wird die Mitversicherung von Kindern in der GKV/PKV so geregelt, wie es im FAQ:680 steht.
da das Kind unehelich ist und nicht bei dir lebt, wird es bei der Mutter mitversichert.
Du bist zwar nach neuestem Recht mit dem Kind verwandt, aber es ist dort versichert, wo sein lebensmittelpunkt ist: bei der Mutter.
Ich verstehe die anderen antworten nicht, da du doch eindeutig von nichtehelich und nicht zusammenwohnend sprichst. Vergess das mit bei dir versichern. Trifft absolut nicht zu.
du kannst alles was das Kind betrifft, bitte jetzt nicht falsch interpretieren, so behandeln, als wäre es nicht dein Kind.
Du brauchst nur deine errechneten Unterhaltszahlungen leisten und dein Kind u.U. testamentarisch berücksichtigen.
alles darüberhinausgehende wie Besuche, Geschenke, Zuwendungen sind freiwillig.
da er aber der leibliche Vater ist, hat er gleichwohl die Möglichkeit, das Kind bei sich zu versichern.
Es soll auch Väter geben, die ihren Kindern gutes tun.
da er aber der leibliche Vater ist, hat er gleichwohl die
Möglichkeit, das Kind bei sich zu versichern.
Es soll auch Väter geben, die ihren Kindern gutes tun.
Hi marco,
das sagte ich ja: er ist nicht verpflichtet, kann es aber freiwillig tun.
Ob es natürlich für ein Kind gut ist, wenn es privat versichert ist, ist eine andere Frage. Wer haftet denn dann für den Selbstbehalt? wie werden die Rezepte, die die weitentfernt wohnende Mutter einlöst, abgerechnet. Kann sie sich bei normalem Einkommen oder gar bei Sozialhilfe die Vorkosten leisten?
und nichts anderes hatten wir drei glaube ich vorher gesagt.
Und wie die Abrechnung geregelt ist? Rechnungsadresse ist der Vater, einfaches Ding. Wie auch schon gesagt wurde, bei guten Versicherern dauert Abrechnung maximal 10 Tage, Arzt hat 14 Tage Zahlungsziel. Also wäre selbst Adresse der Mutter kein Problem.
Lediglich die Rezepte wären in Vorleistung (wenn man es nicht anders regelt) für längstens 10 Tage.
Und wenn das Kind privat versichert wird, dann wäre das andere (der SB z.B.) mit Sicherheit geklärt und schriftlich fixiert.