Privatversichert

Hallo,
Meine Frau ist Beamtin und Privatversichert. Sie bekommt 50% Beihilfe vom Land. Ich bin gesetzlich versichert.
Meine Frage ist wenn mein Frau jetzt schwanger wird. Sie möchte 2 Jahre zu Hause bleiben. Müssen wir dann auch ohne ihr Einkommen ihre Versicherungsbeiträge von ca. 230 € bezahlen?
Im ersten Jahr bekommen wir ja Elterngeld im zweiten bekommen wir dann aber nichts mehr.
Danke fürs antworten.

Gruß

möchte 2 Jahre zu Hause bleiben. Müssen wir dann auch ohne ihr
Einkommen ihre Versicherungsbeiträge von ca. 230 € bezahlen?

Sie könnte bei Dir familienversichert sein, Du solltest bei Deiner Krankenkasse nachfragen. Für diese Zeit für die Frau in einen Anwartschaftstarif umstellen.

Hallo,

Während der Elternzeit bleibt das Beamtenverhältnis ohne Bezüge erhalten. Der Beihilfeanspruch besteht weiter. Ein Anspruch aus der Familienversicherung der GKV besteht nicht. Deshalb muss die PKV aufrecht erhalten werden. Für den weiter zu zahlenden PKV-Beitrag wird ein Zuschuß von ca. 30 € vom Dienstherrn gezahlt. Einfach bei der Besoldungsstelle nachfragen.

Gruiß Woko

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Hallo Woko,

Während der Elternzeit bleibt das Beamtenverhältnis ohne
Bezüge erhalten. Der Beihilfeanspruch besteht weiter.

Danke für den Hinweis. Das war mir nämlich nicht klar. Sternchen dafür.

Anspruch aus der Familienversicherung der GKV besteht nicht.

Bist Du da sicher ? Was wäre die Begründung ? Die Voraussetzung für die Familienversicherung in der GKV ist doch das Unterschreiten eines bestimmten Einkommens, was zumindest im zweiten Jahr gegeben wäre.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,
das stimmt schon, solange der Status Beamter vorliegt kann keine Familienversicherung erfolgen selbst wenn keinerlei Einkünfte als Beamter bezogen werden.
Gruß
Czauderna

Hallo Nordlicht,

Bist Du da sicher ? Was wäre die Begründung ? Die
Voraussetzung für die Familienversicherung in der GKV ist doch
das Unterschreiten eines bestimmten Einkommens, was zumindest
im zweiten Jahr gegeben wäre.

Mit dem Elternzeitgesetz wurde in § 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V folgender Passus eingefügt:
Ehegatten…sind für die Dauer…der Elternzeit nicht (familien)versichert, wenn sie vor diesem Zeitraum nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Das bedeutet, der Familienhilfeanspruch ist in dieser Zeit auch ausgeschlossen, wenn kein Einkommen erzielt wird.

Zum Beihilfeanspruch: siehe zum Beispiel für NRW das Merkbatt des LBV an:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/merkbla…

Gruß Woko

Hallo Guenter,
der Beamtenstatus allein ist noch kein Ausschlussgrund für die Familienhilfe. Wird nach der Elternzeit eine weitere Beurlaubung beantragt, dann besteht der Beamtenstatus weiter. Jedoch besteht dann ein Familienhilfeanspruch. Da dir die entsprechende Fachliteratur zur Verfügung steht, hier die Quelle zum Nachlesen:
Rundschreiben 88c zu § 10 Ziffer 2.3.2

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke, werde ich tun aber erst nach meinem Urlaub - morgen geht es auf die Insel für zwei Wochen - mal schauen ob ich in dieser Zeit ohne Forum zurecht komme (grins).
Gruß

Guenter