Privatversichert

Hallo,

Während der Elternzeit bleibt das Beamtenverhältnis ohne Bezüge erhalten. Der Beihilfeanspruch besteht weiter. Ein Anspruch aus der Familienversicherung der GKV besteht nicht. Deshalb muss die PKV aufrecht erhalten werden. Für den weiter zu zahlenden PKV-Beitrag wird ein Zuschuß von ca. 30 € vom Dienstherrn gezahlt. Einfach bei der Besoldungsstelle nachfragen.

Gruiß Woko

1 „Gefällt mir“