Hallo alle zusammen,
folgende Problematik hat sich bei mir ergeben:
Ablehnung einer Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung!!
Hier erst mal die Fakten :
Angestelltenverhälnis von 2000 bis 12-2006.
Selbstständig seit 2007,Privatversichert seit 05- 2008,Arbeitslos gemeldet zum Wechsel 2009/2010.
Beim Arbeitsamt in diesem Antrag auf ALG K E I N E Krankenkasse angegeben(Hintergrund:Weiter Privatversichert,da meine Arbeit Witterungsabhängig ist,d.h.eventuelles An- bzw. Abmelden beim Arbeitsamt bzw Krankenkassen innerhalb von wenige Tagen oder Wochen)
Dann wieder Selbstständigkeit bis 11-2010
Aufgabe der Selbstständigkeit 12-2010.
Erneuten Antrag auf ALG 12-2010 gestellt.Antrag wurde genehmigt.
Antrag auf Mitgliedschaft in der GKK abgelehnt mit der Begründung :
‚‚Ihrem Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt entnehmen wir,das Sie sich von der Versicherungspflicht in der Geseztlichen Krankenkasse haben befreien lassen‘‘.
Dieses ist nach meiner Info unter meinen Vorraussetzungen gar nicht möglich(weder5jahre Selbständigkeit -noch Beamter und auch unter der Bemessungsfreigrenze)
Somit hat meiner Meinung das Arbeitsamt einen Zustand geschaffen,den es eigentlich garnicht geben kann. Hätte das Arbeitamt mich nicht bei meiner letzten Gesetzlichen Krankenversicherung ammelden müssen bzw. bedenken an der angeblichen Befreiung von der Gesetzlichen Krankenkasse anmelden müssen,die zu diesem und auch keinem späteren Zeitpunkt gegeben waren??
In der Hoffnung auf schnelle und verständliche Antwort verbleibe ich mit Freundlichen Grüßen.
Detlef