vor kurzem wurde im Brett “Zahnmedizin” über Fragen im Zusammenhang mit dem Faktor der GOÄ in privaten Arztrechnungen diskutiert. Ein ähnliches Problem ergibt sich bei Gebührenpositionen, die von der Krankenversicherung als nicht ansetzbar betrachtet und folglich nicht erstattet werden, z.B. weil sie schon in anderen Positionen enthalten seien. Der darauhin angesprochene Arzt beruft sich auf einen ihn bestätigenden Kommentar in einer Fachzeitschrift, die Versicherung auf anderslautende Stellungnahmen. Gibt es in solchen Fällen eine offizielle Stelle, die man um eine Entscheidung anrufen kann? Es müsste doch eine Instanz existieren, die die GOÄ verbindlich auslegt.
Bin für jede Antwort dankbar.
Es müsste doch eine Instanz
existieren, die die GOÄ verbindlich auslegt.
Zahnärzte rechnen nach der GOZ ab, was aber an der Problematik nichts ändert. Da es sich scheinbar um die GKV handelt, würde ich mal naiv bei der Kassen(zahn)ärztlichenverrechungsstelle nachfragen.
danke für deine Antwort, die aber auf einem Missverständnis fußt. Es handelt sich nicht um die GKV, sondern um eine private Krankenversicherung; auch nicht um einen Zahnarzt, sondern um einen Dermatologen - im aktuellen Fall. Andere Fälle sind vorausgegangen. Es gibt jetzt offensichtlich Krankenversicherungen, die solche Kürzungen immer häufiger vornehmen. Privatpatient sein wird dadurch zunehmend ärgerlicher.
Grüße, Montanus.
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Um dreist zu sein, Sie müssen darauf achten, was Sie als Vertragspartner des Arztes mit ihm vereinbaren. Dies sollte das sein, was Ihre Rückdeckungsversicherung (PKV) deckt.
Wenn Sie dies als Problem der PKV ansehen, können Sie sich an den Ombudsmann der PKV wenden, eine Schlichtungsstelle zwischen PKV und Arzt gibt es nicht, da keine Vertragsbeziehung zwischen den beiden bestehen.
Um dreist zu sein, Sie müssen darauf achten, was Sie als
Vertragspartner des Arztes mit ihm vereinbaren. Dies sollte
das sein, was Ihre Rückdeckungsversicherung (PKV) deckt.
So wie ich den Fragesteller verstehe, wurde nichts vereinbart. Dann gilt die GOZ automatisch.
Wenn Sie dies als Problem der PKV ansehen, können Sie sich an
den Ombudsmann der PKV wenden, eine Schlichtungsstelle
zwischen PKV und Arzt gibt es nicht, da keine
Vertragsbeziehung zwischen den beiden bestehen.
Richtig. Sollte man das Problem dagegen auf der Seite des Arztes vermuten, kann man sich an die Zahnärztekammer wenden. Wunder sollte man nicht erwarten - viele Krähen und nur wenige Augen.
Ist man sich sicher, daß man selbst und seine PKV im Recht ist, kürzt man die Rechnung eben. Der Zahnarzt müßte dann schon klagen.
Bei allem sollte man aber bedenken, ob man weiter bei diesem Arzt in Behandlung bleiben möchte. Falls man das will, wird man wohl oder übel die Differenz selbst zahlen müssen.
Ich hatte auch einmal das Problem. Ich hatte eine hervorragende Hausärztin, die aber dem Geld doch sehr zugetan war und die Geduld meiner Versicherung oft arg auf die Probe stellte. Von den eindeutig falschen Abrechnungen mal ganz zu schweigen. Da ich aber weiter bei ihr in Behandlung bleiben wollte, zahlte ich dann eben auch schon mal die Differenzen aus eigener Tasche. Aber das muß jeder selbst wissen und entscheiden.
solchen Fällen eine offizielle Stelle, die man um eine
Entscheidung anrufen kann? Es müsste doch eine Instanz
existieren, die die GOÄ verbindlich auslegt.
Bin für jede Antwort dankbar.
Ja, die gibt es: Die ordentlichen Gerichte (also Amtsgericht, Landgericht usw.). Alles andere ist Auslegung.
Das Problem ist aber auch hier, dass Gerichte nicht gebunden sind. Ein Amtsgericht kann beim selben Sachverhalt also eine andere Entscheidung treffen als ein anderes (hängt meist vom Sachverständigen ab).
Allerdings gibt es Entscheidungen, an denen sich die Gerichte anlehnen wie Kommentare, Entscheidungen der Ärztekammern zu diesen Themen und andere Urteile.
Letztinstanzlich hilft Dir eigentlich nur ein Urteil des BGH, aber das ist bei den geringen Streitwerten fast nie zu bekommen und wird auch von den Streitparteien vermieden (denn dann würde ja jemand endgültig den kürzeren ziehen).
danke für Ihre Stellungnahme. Es stimmt, dass jeder selbst wissen muss, wie er sich verhalten will. Bei Ärzten - es handelt sich nicht nur um Zahnärzte - bei denen man Patient bleiben möchte, kann man zwar die Kürzung kurz erwähnen, aber meist zahlt man schweigend aus eigener Tasche. Anderen Ärzten habe ich mit entsprechendem Begleitschreiben nur den erstatteten Betrag überwiesen und noch nie eine Nachforderung erhalten. Leider muss man sich mit diesem Problem immer häufiger auseinandersetzen, da die Versicherungen (jedenfalls meine) zunehmend kritischer werden und kürzen, wo sie können, auch bei Medikamenten. Es sollte wirklich eine kompetente Schiedsstelle geben. Wer im Regen stehen bleibt, ist in der Regel der Privatpatient.
Beste Grüße, Montanus.
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Ich sehe eine solche Praxis nicht als Nachteil fuer den Privatpatienten. Im Gegenteil - er profitiert doch letztlich davon, wenn die Kosten in Grenzen gehalten werden.
Ich persoenlich mache es so, dass ich mir die Arztrechnungen anschaue und bei Auffaelligkeiten erstmal nicht zahle und das mit der PKV abklaere.
In einem Fall hab ich garnicht bezahlt, weil ich mit der Leistung extrem unzufrieden war (Der Arzt hatte aus Versehen eine Akupunkturnadel stecken lassen). Das hab ich dem Arzt natuerlich erklaert und er hat es geschluckt.
Man darf nicht vergessen, dass die meisten Aerzte bei Privatpatienten richtig hinlangen, eben nach dem Motto „Ich versuch’s mal - vielleicht wird’s ja akzeptiert.“ Ein Arzt mit diesem „Sportsgeist“ wird dann auch Kuerzungen akzeptieren.