Privatwagen für Dienstfahrten?

Hallo Wissende,

kann ein Arbeitgeber Mitarbeiter anweisen, ihren privaten Wagen für Dienstfahrten einzusetzen?

Was, wenn dabei z.B. die Windschutzscheibe zu Bruch geht? Wer trägt die Selbstbeteiligung? Wenn der Arbeitgeber das täte, wäre das steuerpflichtiger Geldwerter Vorteil?

Danke schon mal für’s Nachdenken.

t:o)m

hallo tom,

es gibt firmen, da ist es so geregelt das eine zusätzliche versicherung für die geschäftlichen fahrten mit einem priv. pkw vorhanden ist - sprich sobald bei einer dienstfahrt ein schaden auftritt zahlt dies

ich denke zwingen kann dich dazu keiner denn es ist ja dein privater wagen - aber sagt man gerne nein?

gruß margret

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Hallo Thomas!
Ich bin zwar nicht wissend :wink: aber wenn Dein AG verlangt, dass Du Deinen Privatwagen für Dienstfahrten benutzt, dann solltest Du einige Dinge mit ihm schriftlich festhalten. Wie z. B. die Frage, wer trägt die SB, wenn auf einer Dienstfahrt etwas passiert.
Auch mit der Rückerstattung der Benzinkosten ist es wohl nicht getan. Du „verbrauchst“ Reifen, Öl, und jeder km mehr wirkt sich auf den Wiederverkaufswert Deines Autos aus.
Meiner Meinung nach kann Dein AG auch nicht verlangen, dass Du Deinen Privatwagen für Dienstfahrten benutzt.
Irgendwie wäre es so, als hätte ich einen Job, bei dem ich Briefe schreiben muss und muss die Schreibmaschine selbst mitbringen :wink:
Liebe Grüße
usch

Hallo Thomas,

meine Ausführungen hier und jetzt beruhen auf ca. 10 Jahre alten Gepflogenheiten:

kann ein Arbeitgeber Mitarbeiter anweisen, ihren privaten
Wagen für Dienstfahrten einzusetzen?

grundsätzlich ja

Was, wenn dabei z.B. die Windschutzscheibe zu Bruch geht? Wer
trägt die Selbstbeteiligung? Wenn der Arbeitgeber das täte,
wäre das steuerpflichtiger Geldwerter Vorteil?

es gibt vom Finanzamt vorgeschriebene Höchstsätze für Kilometergeld, das dir der AG für Fahrten mit dem eigenen PKW zahlen kann oder auch weniger zahlen kann. Vom Finanzamt gibt’s halt nur Höchstsätze. In jedem Falle sind damit ALLE Fahrt-Kosten im Zusammenhang mit der Dienstreise abgegolten. Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen natürlich extra.

Frag doch mal in der Buchhaltung nach, da müsste eigentlich jemand zu dem Thema Bescheid wissen. Seid ihr zu klein für eine eigene Buchhaltung, frag den Steuerberater, der für euch die Buchhaltung macht. Der muss es auch wissen. Die Größenordnung müsste heute bei ca. 0,25 bis 0,30 € Euro pro Kilometer gefahrene Strecke sein. Grundsätzlich kann dein AG aber verlangen, dass du öffentliche Verkehrmittel nimmst. Dann erstattet er die Tickets. Verlangt er die Fahrt mit dem privaten PKW, solltest du auf „finanzamtskonformer“ Erstattung bestehen. Oder zahlt er dir 'ne dicke Pauschale?

Danke schon mal für’s Nachdenken.

t:o)m

gerne doch

Gruß
Pat

Hallo Thomas,
solltest Du oder ein Bekannter von Dir Mitglied beim ADAC sein, so besorge Dir dort mal die Broschüre für „dienstgenutzte Privatwagen“
Alle Fragen werden dort sehr gut erklärt. Ein Berechnungsbogen für Kostenermittlung und auch für die Abrechnung mit dem Finanzamt liegt auch noch bei.
Nach diesen Angaben habe ich über 20 Jahre mein/e Fahrzeug/e abgerechnet, ohne das es Probleme gab.
Unfälle und Folgekosten werden dort auch berücksichtigt.
Gruß
Dirk m.

Gepflogenheiten und Rechtliches…
Hi!

Da gibt es Unterschiede!:Hallo Thomas,

grundsätzlich ja

Grundsätzlich erst mal NEIN!

es gibt vom Finanzamt vorgeschriebene Höchstsätze für
Kilometergeld, das dir der AG für Fahrten mit dem eigenen PKW
zahlen kann oder auch weniger zahlen kann. Vom Finanzamt
gibt’s halt nur Höchstsätze. In jedem Falle sind damit ALLE
Fahrt-Kosten im Zusammenhang mit der Dienstreise abgegolten.

Schwachsinn! 'tschuldigung, aber der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer theoretisch 15 € je gefahrenem Kilometer zahlen! Es gibt keinen Höchstsatz vom Finanzamt! Das Einzige, was begrenzt ist, ist die Steuerfreiheit…

Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen natürlich extra.

Und genau hier gilt (wie auch bei den reinen Fahrtkosten): Was ist vereinbart? Vorstellbar wäre doch, dass es eine Vereinbarung gibt, dass jeder Tag mit einer Dienstfahrt pauschal mit 30 € komplett vergütet wird - unabhängig von Spesenrechnung und gefahrenen Kilometern!

Bevor Du also so pauschal etwas postest, was zwar sein kann , aber noch lange nicht sein muss (und gerade Reisekostenrichtlinien unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen ganz extrem), gehe das nächste mal bitte nicht von einer solchen Selbstverständlichkeit aus - pauschal ist der Tipp nämlich wertlos!

Liebe Grüße
guido

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Hallo Guido

Nix zu mäkeln, keine Korynthen, sogar ein *

:o)

Gruß,
LeoLo

Huch - Ist ja schon der ZWEITE!
Huhu!

Hey - je länger ich aus dem Beruf raus bin, desto besser wede ich :wink:

LG
Guido