Privatwagen für dienstliche Botengänge?

Hallo liebe Forumgemeinde!

Hier die Situation:

In einem Unternehmen ist es üblich, dass die Angestellten nach Feierabend auf dem Heimweg oder während der Arbeitszeit mit ihren Privatwagen Botenlieferungen erledigen, die Bestandteil der Serviceangebote des Unternehmens sind.

In den Arbeitsverträgen sind derartige Botenfahrten nicht explizit festgelegt als Aufgabenbereiche.

Wie verhält es sich bei derartigen Fahrten mit dem Versicherungsschutz? Haben die Angestellten Anspruch auf Leistungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, falls während der Fahrten etwas passiert? Welche Versicherungen treten für Unfälle ohne Personenschaden ein? Werden solche Unfälle anders behandelt als im privaten Bereich?

Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Bonnie

Hallo

Wie verhält es sich bei derartigen Fahrten mit dem
Versicherungsschutz? Haben die Angestellten Anspruch auf
Leistungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, falls während
der Fahrten etwas passiert?

Ja.

Gruß,
LeoLo

Hoi Leo!

Wie verhält es sich bei derartigen Fahrten mit dem
Versicherungsschutz? Haben die Angestellten Anspruch auf
Leistungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, falls während
der Fahrten etwas passiert?

Ja.

*smile*
Deine kurze Antwort lenkt den Fragenden jetzt wohl in eine falsche Richtung.
Die Kosten der Haftpflichtversicherung bzw. der Kaskoversicherung wird dem Fahrer wohl niemand abnehmen. Ggfs. (früher ging das mal) sind die Reparaturkosten steuerbefreit (heute auch noch??)
Personenschäden dürften im Rahmen der Berufsgenossenschaft übernommen werden, aber auch hier hat sich in den letzten JAhren einiges zu Ungunsten der Beschäftigten geändert.

Im Grunde würde ich die Frage mit einem NEIN beantworten, ausgenommen Personenschäden.

Gruss
Ulli

?
Hi!

Er hat doch nach Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft gefragt!

LG
Guido

Hallo

Die Kosten der Haftpflichtversicherung bzw. der
Kaskoversicherung wird dem Fahrer wohl niemand abnehmen.

Oh, stimmt. Dann hast Du noch unter anderem die drei Möglichkeiten vergessen:
1.) Dem Fahrer fällt eine Zigarette aus dem Mund beim Fahren. In der neuen Jeans ist sofort ein dickes Loch. Das übernimmt die Hosenversicherung nicht.
2.) Eine kleine Maus läuft über die Straße. Als das Auto herandüst, rennt sie vor Schreck in einen Schweinestall und verursacht dort, daß das Quieken eines Schweins ein Glas zum Zerspringen bringt. Die Glasbruchversicherung des Autofahrers übernimmt diesen Schaden nicht.
3.) Ein über dem Auto kreisender Pilot sieht den Wagen und ist sofort vom Wunsch beseelt, genau diesen Fahrzeugtyp zu erwerben. Ohne weiter nachzudenken, springt er mit seinem Fallschirm aus dem Flugzeug. Das nun leere und führerlose Luftschiff trudelt noch fünf Minuten durch den Luftraum, bis es im Starnberger See einen hochdotierten Zuchtfisch erschlägt, der gerade mit Herrchen Gassi geht. Auch hier wird eine eventuell abgeschlossene Tierschutzversicherung des Fahrzeugführers abwinken.

Haben wir jetzt alle nicht erfragten Versicherungen aufgezählt?

Gruß,
LeoLo

Hoi Leo!

bevor DU Dir jetzt noch viel mehr Gedanken darüber machst, was alles nicht versichert ist, folgt jetzt meine Interpretation der Frage :wink:

Angenommen jemand fährt mit seinem PRivatwagen für seinen Arbeitgeber. Inwieweit ist er versichert.

Dabei verstehe ich „versichert“ durchaus so, dass der Fragende wissen will, inwieweit Kosten auf ihn zukommen können. Die Frage nach der Berufsgenossenschaft war nur EINE der Fragen!

Antwort: der Unterschied zwischen einer Dienstfahrt mit einem Dienstwagen und einem Privatwagen ist recht gross.
Dienstwagen - dem verunfallten entstehen i.d.R. keine Kosten
Privatwagen - der verunfallte bleibt i.d.R. auf allen Kosten privat sitzen, die nicht von einer Versicherung übernommen werden (Rückstufungen, Eigenschaden…)

Vielleicht habe ich ja die Frage überinterpretiert… sorry…

erklärende Grüsse
Ulli

Hi Ho!

Meines Wissens nach kann der Arbeitgeber schon herangezogen werden siehe http://www.jura.uni-sb.de/sr/i0403.htm

Aus diesem Grund hat meine Firma eine Extra-Versicherung abgeschlossen, die dann für solche Schäden aufkommt.

Gruß, Inli

Hallo,

ich meine mich zu erinnern das dem nicht so ist.

Privatwagen - der verunfallte bleibt i.d.R. auf allen Kosten
privat sitzen, die nicht von einer Versicherung übernommen
werden (Rückstufungen, Eigenschaden…)

Siehe auch hier: http://atm-assekuranz.de/index.php?option=com_conten…

Gruss Sebastian