Hallo,
ich bin selbstständig und nutze meinen privaten Wagen für betriebliche Fahrten (zu Kundengesprächen, betrieblichen Einkäufen ect.) Eine Bekannte, selbst Steuerfachgehilfin, sagte mir, es wäre möglich, pauschal 50% der laufenden Kfz-Kosten (also Treibstoff, Reparaturen ect.) als Betriebsausgaben auszuweisen und somit die Hälfte der hierfür angefallenen MwSt anrechnen zu können.
Ist das richtig, bzw. unter welchen Umständen? Muss in diesem Fall kein Fahtenbuch geführt werden?
Danke im Vorraus.
Viele Grüße,
Mike