Hallo,
ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten einer Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen.
A hat ein Grundstück gekauft. Nun stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass der einzige Weg, der zu dem Grundstück führt, ein Privatweg des B ist. Davon wusste A aber beim Kauf des Grundstücks nichts. Es ist auch kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen.
A sagt, er hätte das Grundstück nicht erworben, wenn er von diesem Privatweg des B gewusst hätte.
Kann man nun sagen, dass dieser Privatweg des B einen Sachmangel (oder Rechtsmangel?)an dem Grundstück des A darstellt?
Wenn nicht, kann man zumindest von einer Wertminderung des Grundstücks ausgehen, weil A, wenn er das Grundstück nun verkaufen wollte ja sein Wissen über den Privatweg weitergeben müsste und dies den Preis sicherlich mindern würde?!
Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Moonflower
Hallo,
Kann man nun sagen, dass dieser Privatweg des B einen
Sachmangel (oder Rechtsmangel?)an dem Grundstück des A
darstellt?
Wenn nicht, kann man zumindest von einer Wertminderung des
Grundstücks ausgehen, weil A, wenn er das Grundstück nun
verkaufen wollte ja sein Wissen über den Privatweg
weitergeben müsste
Das verwirrt mich… Müsste er das?? Und warum müsste er das? Und warum musste es der Verkäufer nicht? Oder hätte er es doch müssen? Dann wäre es doch vielmehr arglistige Täuschung, als ein Sachmangel… Jedenfalls für den Fall dass der Verkäufer offenbahrungspflichtig gewesen wäre…
Wenn nicht, warum solte, es der jetzige Beitzer dann sein?? *Grübel*
Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Moonflower
Hi
A hat ein Grundstück gekauft. Nun stellt sich nach einiger
Zeit heraus, dass der einzige Weg, der zu dem Grundstück
führt, ein Privatweg des B ist. Davon wusste A aber beim Kauf
des Grundstücks nichts.
Hat A denn das Grundstück nicht angesehen bevor er es gekauft hat?
Gruß
Edith
Hat A denn das Grundstück nicht angesehen bevor er es gekauft
hat?
Sieht man einem Weg an, dass er ein Privatweg ist (sofern kein Schild aufgestellt ist)?
Meine Freundin hat auch grad ein Haus verkauft, zu dem es keinen öffentlichen Zugangsweg gibt. Dem Weg, der zu dem Haus führt, konnte ich jedenfalls nicht ansehen, dass es der Privatweg des Nachbarn ist.
LGFlaschenpost
Hi
Sieht man einem Weg an, dass er ein Privatweg ist (sofern kein
Schild aufgestellt ist)?
Wenn ich ein Grundstück kaufe, das an keiner öffentlichen Straße liegt - öffentliche Straßen erkennt man in der Regel relativ einfach - sondern zu dem nur ein einziger Weg führt - das ist bei einer Grundbesichtung ja eigentlich erkennbar - dann frage ich nach, ob es sich bei dem Weg um einen öffentlichen Weg handelt oder nicht.
Gruß
Edith
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Hi,
in welchem Bundesland steht denn das virtuelle Haus? In BW ist so was schlicht nicht möglich. So ein Weg stünde zwar nicht unbedingt im Grundbuch, aber zumindest im Baulastenbuch - und beides wird beim Notar von diesem vorgelesen bzw darauf aufmerksam gemacht!
Von wem wurde das Haus denn gekauft? Von B? Und gibt es evtl. noch einen anderen Zugang zur öffentlichen Straße und dieser Privatweg von B wäre nur eine Abkürzung/Alternativweg?
Grüße
Das Haus steht in BW. Das Haus wurde von X gekauft. B gehört ein angrenzendes Grundstück. Es gibt keinen Alternativweg. Und B hat erst vor kurzem ein Schild aufgestellt, auf dem der Weg als „Privatweg“ bezeichnet wird.
B hat erst vor kurzem ein Schild aufgestellt, auf dem der Weg als „Privatweg“ bezeichnet wird. Ansonsten konnte man das dem Weg ja nicht unbedingt ansehen. Da nichts im Grundbuch stand von einem Wegerecht, ist A davon ausgegangen, dass es wohl ein öffentlicher Weg sein müsste.
Schön für dich, andere vielleicht nicht. Normalerweise wäre dann nämlich ein Wegerecht eingetragen, was hier nicht der Fall war. Deshalb kann man dann davon ausgehen, dass es ein öffentlicher Weg ist.
Der Verkäufer wusste angeblich nichts von der Privatweg-Eigenschaft. Würde A das bei einem Weiterverkauf jetzt verschweigen, wäre das Arglist… Außerdem steht jetzt ein Schild da, auf dem „Privatweg“ steht…